Wahlen von Arbeitsgruppen/Sektionen

Informationen zum Ablauf von Wahlen der Arbeitsgruppen/Sektionen

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema AG-/Sektions-/Clusterwahlen. Sollten Sie Fragen zum Wahlprocedere haben, können Sie sich jederzeit an arbeitsgruppen@dgk.org wenden.

Allgemeines

Die Wahlen innerhalb der Arbeitsgruppen, Sektionen und Cluster sind Aufgabe der Mitgliederversammlung. Daher finden Wahlen von Arbeitsgruppen, Sektionen und Clustern alle 2 Jahre immer in zeitlichem Bezug zur Mitgliederversammlung in Form von Online-Wahlen statt.

 

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppen/Sektionen/Cluster findet einmal jährlich während einer der beiden DGK-Kongresse statt.

 

  • Die Einladung zur Wahl inklusive der Tagesordnung und der Wahlvorschläge wird mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung an alle Wahlberechtigten versendet.
  • Stimmberechtigte haben in dem Wahlgang für jede zu besetzende Position des Nukleus eine Stimme. Jede/r Stimmberechtigt/e kann nur eine Stimme pro Kandidat/in abgeben. Gewählt sind diejenigen Kandidat:innen, die die meisten der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen können.
  • Der/die zukünftige Sprecher:in wird aus dem Kreis der Mitglieder der Arbeitsgruppe/Sektion bzw. des Clusters mit relativer Mehrheit für die Dauer von 2 Jahren in geheimer Wahl gewählt.
  • Die ordentlichen Mitglieder des Nukleus werden in einem einzigen Wahlgang aus dem Kreis der Mitglieder der Arbeitsgruppe/Sektion bzw. des Clusters für die Dauer von 2 Jahren in geheimer Wahl gewählt.
  • Eine direkte Wiederwahl als ordentliches Nukleus-Mitglied ist einmalig möglich. Personenwahlen müssen in geheimer Abstimmung erfolgen. Eine Briefwahl ist unzulässig.



Regelung zur Nominierung von Kandidat:innen

  • Der Nukleus nominiert mindestens zwei Kandidat:innen für die Position der/des stellvertretenden Sprecherin/Sprechers.
  • Der Nukleus nominiert für jede freie Position im Nukleus mindestens eine/n Kandidat:in.
  • Weitere Vorschläge kann jedes Mitglied der Arbeitsgruppe/Sektion bzw. des Clusters mindestens 4 Wochen vor der Mitgliederversammlung bei dem/der Sprecher:in schriftlich einreichen. 
  • Die Wahlvorschläge werden den Mitgliedern in der Einladung inklusive der Tagesordnung spätestens drei Wochen vor der Wahl mitgeteilt.
  • Eine direkte Wiederwahl der/des Sprecherin/Sprechers ist nicht zugelassen.
  • Der Nukleus besteht neben der/dem Sprecher:in, der/dem Stellvertreter:in und der/dem Past-Sprecher:in in der Regel aus weiteren 3-5 ordentlichen Nukleus-Mitgliedern.

 

Abweichungen bei Clustern:

 

  • Auch dem Cluster stehen ein Sprecher und ein zukünftiger Sprecher als dessen Stellvertreter zur Koordinierung der Aufgaben und Tätigkeiten des Clusters vor.
  • Der Past-Sprecher einer Cluster-AG übernimmt automatisch die Funktion der/des stellvertretenden Sprecherin/Sprechers des Clusters.
  • Welche Cluster-AG die/den stellvertretenden Sprecher:in des Clusters stellt wird durch ein rollierendes Verfahren bestimmt.
  • Sprecher:innen und stellvertretende Sprecher:innen der am Cluster beteiligten Arbeitsgruppen bilden gemeinsam mit der/dem Sprecher:in, der/dem zukünftigen Sprecher:in und der/dem Past-Sprecher:in des Clusters den Nukleus des Clusters.



Amtszeiten

Schaubild zu möglichen Amtszeiten eines Nukleusmitglieds

 

Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode in den Nukleus wählen lassen (zwei Jahre). Danach ist eine direkte Wiederwahl einmal möglich. Nach zwei Jahren, in denen es kein Nukleus-Mitglied sein kann, ist eine erneute Kandidatur für den Nukleus möglich.

 

ODER: Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode in den Nukleus wählen lassen (zwei Jahre). Danach kann es für das Sprecheramt kandidieren. Wenn es gewählt wird, fungiert es erst zwei Jahre als stellvertretender Sprecher, dann zwei Jahre als Sprecher und verbleibt nach der Amtszeit weitere zwei Jahre als Past-Sprecher automatisch im Nukleus. Nach zwei Jahren, in denen kein Amt in der AG bekleidet werden kann, ist eine erneute Kandidatur möglich.

 

ODER: Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode (zwei Jahre) in den Nukleus wählen lassen. Danach ist eine direkte Wiederwahl in den Nukleus möglich. Anschließend kann es für das Sprecheramt kandidieren. Wenn es gewählt wird, fungiert es erst zwei Jahre als stellvertretender Sprecher, dann zwei Jahre als Sprecher und verbleibt nach der Amtszeit weitere zwei Jahre als Past-Sprecher automatisch im Nukleus. Nach zwei Jahren, in denen kein Amt in der AG bekleidet werden kann, ist eine erneute Kandidatur möglich.


Fristen zur 91. Jahrestagung

KW 50Frist Eingang Tätigkeitsberichte
KW 5Spätester Aufruf für Wahlvorschläge

KW 5

Aufnahmestopp DGK-Mitglieder für Teilnahme an Wahlen
KW 9Aufnahmestopp in den AGs
KW 9Fristende Einreichung Wahlvorschläge
KW 10Versand Wahleinladungen

KW 13

Versand Einladung MGVs auf der JT

KW 14/15Wahlen
KW 16Prüfung der Wahlergebnisse

KW 17

91. Jahrestagung

 

Wahlen zur 91. Jahrestagung

 

Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesen Wahlen ist die jeweilige AG/Sektions-Mitgliedschaft. Personen, die noch kein DGK-Mitglied sind, müssen Ihren Antrag auf DGK-Mitgliedschaft bis zum 02.02.2025 eingereicht haben und die Mitgliedschaft in der betreffenden AG/Sektion bis zum 28.02.2025, 12 Uhr beantragt haben.

 

Da die Wahlen digital stattfinden, muss im Vorfeld der Kreis der Wählenden festgelegt werden. Daher wurde die Frist zur Aufnahme in die AG/Sektion festgelegt: 28.02.2025, 12 Uhr. DGK-Mitglieder, die erst nach dieser Frist in die AG/Sektion aufgenommen werden, können für diese Wahlen nicht berücksichtigt werden. AG/Sektions-Mitgliedschaften kann jedes DGK-Mitglied im Bereich „Arbeitsgruppen“ in der Closed User Group (CUG) beantragen.

 

Die Wahleinladungen inkl. Wahl-Link werden vor der Wahl per E-Mail an die hinterlegte Korrespondenzadresse aller Wahlberechtigten verschickt. Bitte achten Sie in den nächsten Wochen auf E-Mails zum Thema Wahlen. Überprüfen Sie in dem Zusammenhang bitte die Aktualität Ihrer hinterlegten Korrespondenz-E-Mail-Adresse in der Closed User Group (CUG).

 

Jedes DGK-AG/Sektions-Mitglied kann sich als Kandidat:in zur Wahl aufstellen lassen oder ein anderes DGK-AG/Sektions-Mitglied als Kandidat:in nominieren. Kandidat:innen für das Amt zum/zur stellvertretenden Sprecher:in sollten unmittelbar vor der Kandidatur für ein oder zwei Amtsperioden als ordentliches Mitglied im Nukleus aktiv gewesen sein. Kandidatenvorschläge können bis zum 28.02.2025, 12 Uhr bei den jeweiligen AG/Sektions-Sprecher:innen eingereicht werden. Personen, die bis zur AG/Sektions-Aufnahmefrist für diese Wahlen (28.02.2025, 12 Uhr) nicht Mitglied der betreffenden AG/Sektion sind, werden nicht als Kandidat:innen für diese Wahl zugelassen.

 

Zur Jahrestagung 2025 finden turnusgemäß in den nachfolgenden AGs/Sektionen Wahlen statt. Im Zeitraum vom 31.03.-11.04.2025 werden die AG-Wahlen digital erfolgen. Es werden der/die neue stellvertende Sprecher:in und der Nukleus gewählt.

 

  • AG 2 Angiologie
  • AG 8 Genetik und Molekularbiologie kardiovaskulärer Erkrankungen  (Cluster G)
  • AG 12 Kardiomyopathien (Cluster G)
  • AG 13 Myokardiale Funktion und Energetik  (Cluster G)
  • AG 14 Präventive und rehabilitative Kardiologie
  • AG 17 Thorakale Organtransplantation und mechanische Organunterstützungssysteme (Cluster A)
  • AG 19 Kardiovaskuläre Hämostase und antithrombotische Therapie
  • AG 20 Nuklearkardiologische Diagnostik (Cluster B)
  • AG 21 Magnetresonanzverfahren in der Kardiologie (Cluster B)
  • AG 22 Klinische Pharmakologie
  • AG 28 Gendermedizin in der Kardiologie
  • AG 31 Kardiovaskuläre Regeneration  (Cluster G)
  • AG 32 Sportkardiologie
  • AG 33 Telemonitoring
  • AG 35 Kardiovaskuläre Erkrankungen und schlafbezogene Atmungsstörung
  • AG 41 Atherosklerose in der Klinik
  • AG 42 Kardiopulmonale Reanimation (Cluster A)
  • AG 43 Arterielle Hypertonie
  • Sektion 3 Young DGK
  • Cluster A Kardiovaskuläre Akut- und Intensivmedizin (nach rollierendem Prinzip)
  • Cluster B Bildgebende Verfahren (nach rollierendem Prinzip)
  • Cluster G Basic Science (nach rollierendem Prinzip)

 

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