Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema AG-/Sektions-/Clusterwahlen. Sollten Sie Fragen zum Wahlprocedere haben, können Sie sich jederzeit an arbeitsgruppen@dgk.org wenden.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema AG-/Sektions-/Clusterwahlen. Sollten Sie Fragen zum Wahlprocedere haben, können Sie sich jederzeit an arbeitsgruppen@dgk.org wenden.
Die Wahlen innerhalb der Arbeitsgruppen, Sektionen und Cluster sind Aufgabe der Mitgliederversammlung. Daher finden Wahlen von Arbeitsgruppen, Sektionen und Clustern alle 2 Jahre immer in zeitlichem Bezug zur Mitgliederversammlung in Form von Online-Wahlen statt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung der Arbeitsgruppen/Sektionen/Cluster findet einmal jährlich während einer der beiden DGK-Kongresse statt.
Abweichungen bei Clustern:
Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode in den Nukleus wählen lassen (zwei Jahre). Danach ist eine direkte Wiederwahl einmal möglich. Nach zwei Jahren, in denen es kein Nukleus-Mitglied sein kann, ist eine erneute Kandidatur für den Nukleus möglich.
ODER: Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode in den Nukleus wählen lassen (zwei Jahre). Danach kann es für das Sprecheramt kandidieren. Wenn es gewählt wird, fungiert es erst zwei Jahre als stellvertretender Sprecher, dann zwei Jahre als Sprecher und verbleibt nach der Amtszeit weitere zwei Jahre als Past-Sprecher automatisch im Nukleus. Nach zwei Jahren, in denen kein Amt in der AG bekleidet werden kann, ist eine erneute Kandidatur möglich.
ODER: Ein Mitglied der AG kann sich für eine Amtsperiode (zwei Jahre) in den Nukleus wählen lassen. Danach ist eine direkte Wiederwahl in den Nukleus möglich. Anschließend kann es für das Sprecheramt kandidieren. Wenn es gewählt wird, fungiert es erst zwei Jahre als stellvertretender Sprecher, dann zwei Jahre als Sprecher und verbleibt nach der Amtszeit weitere zwei Jahre als Past-Sprecher automatisch im Nukleus. Nach zwei Jahren, in denen kein Amt in der AG bekleidet werden kann, ist eine erneute Kandidatur möglich.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme an diesen Wahlen ist die jeweilige AG/Sektions-Mitgliedschaft. Personen, die noch kein DGK-Mitglied sind, müssen Ihren Antrag auf DGK-Mitgliedschaft bis zum 02.02.2025 eingereicht haben und die Mitgliedschaft in der betreffenden AG/Sektion bis zum 28.02.2025, 12 Uhr beantragt haben.
Da die Wahlen digital stattfinden, muss im Vorfeld der Kreis der Wählenden festgelegt werden. Daher wurde die Frist zur Aufnahme in die AG/Sektion festgelegt: 28.02.2025, 12 Uhr. DGK-Mitglieder, die erst nach dieser Frist in die AG/Sektion aufgenommen werden, können für diese Wahlen nicht berücksichtigt werden. AG/Sektions-Mitgliedschaften kann jedes DGK-Mitglied im Bereich „Arbeitsgruppen“ in der Closed User Group (CUG) beantragen.
Die Wahleinladungen inkl. Wahl-Link werden vor der Wahl per E-Mail an die hinterlegte Korrespondenzadresse aller Wahlberechtigten verschickt. Bitte achten Sie in den nächsten Wochen auf E-Mails zum Thema Wahlen. Überprüfen Sie in dem Zusammenhang bitte die Aktualität Ihrer hinterlegten Korrespondenz-E-Mail-Adresse in der Closed User Group (CUG).
Jedes DGK-AG/Sektions-Mitglied kann sich als Kandidat:in zur Wahl aufstellen lassen oder ein anderes DGK-AG/Sektions-Mitglied als Kandidat:in nominieren. Kandidat:innen für das Amt zum/zur stellvertretenden Sprecher:in sollten unmittelbar vor der Kandidatur für ein oder zwei Amtsperioden als ordentliches Mitglied im Nukleus aktiv gewesen sein. Kandidatenvorschläge können bis zum 28.02.2025, 12 Uhr bei den jeweiligen AG/Sektions-Sprecher:innen eingereicht werden. Personen, die bis zur AG/Sektions-Aufnahmefrist für diese Wahlen (28.02.2025, 12 Uhr) nicht Mitglied der betreffenden AG/Sektion sind, werden nicht als Kandidat:innen für diese Wahl zugelassen.
Zur Jahrestagung 2025 finden turnusgemäß in den nachfolgenden AGs/Sektionen Wahlen statt. Im Zeitraum vom 31.03.-11.04.2025 werden die AG-Wahlen digital erfolgen. Es werden der/die neue stellvertende Sprecher:in und der Nukleus gewählt.