Kommission für die Wahlvorschläge
Die Aufgabe der Kommission ist die Auswahl von mindestens zwei geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten für alle durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Amtsträgerinnen und Amtsträger.
Die Aufgabe der Kommission ist die Auswahl von mindestens zwei geeigneten Kandidatinnen oder Kandidaten für alle durch die Mitgliederversammlung zu wählenden Amtsträgerinnen und Amtsträger.