Laden Sie den Mitgliedsantrag nebst den Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO für Mitglieder und der Beitragstabelle der DGK herunter.
Die Aufnahme bedarf der Befürwortung zweier Bürgen, die Mitglieder der Gesellschaft sind.
Mitgliedsanträge ohne Angabe der Dienstadresse und ohne Unterschrift der Bürgen werden dem Vorstand nicht vorgelegt.
Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand der Gesellschaft über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Aufnahme erfolgt anlässlich der Vorstandssitzungen.
Die beiden Bürgen, die bereits Mitglied der Gesellschaft sind und sich für die Aufnahme aussprechen, bestätigen, dass Ihnen der/die Antragsteller(in) als Kardiologe/Kardiologin oder Wissenschaftler(in) bekannt ist und damit die satzungsgemäß vorgeschriebenen Bedingungen für eine Mitgliedschaft bei der DGK erfüllt werden.
Die Bestätigungen der Bürgen ermöglichen dem Vorstand eine „verwaltungstechnisch schlanke“ Form der nötigen Prüfung der Antragsteller entsprechend den Vorgaben der Satzung.
Es handelt sich um eine Jahresmitgliedschaft. Der Austritt kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen und ist dem Vorstand spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen.
Unsere Mitgliedskarten werden zweimal im Jahr vor den jeweiligen Tagungen der DGK produziert und per Post an Ihre Korrespondenzanschrift versandt. Als Neumitglied bestellen wir Ihnen automatisch eine Mitgliedskarte.
Als DGK-Mitglied können Sie Mitglied in den Arbeitsgruppen und Sektionen der DGK werden und sich dort aktiv engagieren. Im internen Mitgliederbereich (Closed User Group) können Sie Ihre Arbeitsgruppenmitgliedschaften verwalten. Sie können Mitglied in bis zu fünf Arbeitsgruppen werden. Bitte haben Sie für die Anmeldung in der Closed User Group Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Passwort zur Hand.
Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu bezahlen. Bei Eintritt in die Gesellschaft ist die Beitragszahlung sofort fällig.
Die Jahresbeitrags-Rechnung wird unserer Seites per Post im Oktober für das Folgejahr verschickt.
Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft bei der DGK setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag und der Tagungspauschale zusammen. Diese sind nicht einzeln zahlbar, sondern stellen eine feste einheitliche Größe dar. Die Tagungspauschale kann rechtlich nicht ohne den Mitgliedsbeitrag gewertet werden.
Spendenbescheinigungen werden ausschließlich über den Mitgliedsbeitrag ausgestellt. Sie erfolgen immer für das Jahr, in dem der Beitrag gezahlt wurde. Die Spendenbescheinigungen werden automatisch am Anfang eines jeden Jahres für die Zahlungseingänge des Vorjahres erstellt und an Sie versendet.
Beitragsrelevante Statusänderungen (z.B. Ruhestand, Elternzeit, Wechsel zum Chefarzt, u.a.) können der DGK jeweils bis zum 31.12. eines Jahres mitgeteilt werden. Die Statusänderung und somit die für den Beitrag relevante Kategorie der Mitgliedschaft, wird dann bei der Rechnungsstellung für das Folgejahr berücksichtigt. Statusänderungen, die nach dem 31.12. bei der DGK eingehen, können erst im übernächsten Beitragsjahr berücksichtigt werden. Da es sich um eine Jahresmitgliedschaft handelt, ist eine anteilige unterjährige Beitragsanpassung nicht möglich.
Sollten sich Ihre Bankdaten ändern, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: mitglied@dgk.org, wir senden Ihnen dann ein entsprechend personalisiertes SEPA-Lastschriftmandat.