Ihre Kontaktmöglichkeiten

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie Herz- und Kreislaufforschung e. V.

Abt. Mitgliederverwaltung

Grafenberger Allee 100 | 40237 Düsseldorf

Fax: +49 211 600692-10 | mitglied@dgk.org

DGK-Mitgliedschaft

 

Für Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V.

möchten wir uns herzlich bedanken. 

Hinweise für Mitgliedsanträge vor der DGK-Jahrestagung

Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen zu unseren Herztagen in Hamburg nach dem 30.06.2024 keine neuen Anträge auf Mitgliedschaft mehr angenommen werden können

Neumitglieder bitten wir zu beachten, dass ein kostenfreier Zugang zu den diesjährigen Herztagen in Hamburg nur gewährleistet ist, wenn Sie Ihren DGK-Jahresbeitrag innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme entrichten.

Mitgliedschaft in wenigen Schritten beantragen

Sie haben die Möglichkeit den Antrag auf Mitgliedschaft per Fax, per Mail oder per Post zu stellen. Eingehende Mitgliedsanträge werden NUR VOLLSTÄNDIG berücksichtigt. Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung per Mail.

 

Freier Eintritt zum Kongress ist nur bei bestehender Mitgliedschaft und vollständig beglichenem Jahresbeitrag möglich (ausgenommen Studenten und arbeitslose Ärzte gegen Vorlage einer Bescheinigung).

 

 

Bitte beachten Sie:

  • Die Aufnahme bedarf der Befürwortung zweier Bürgen, die Mitglieder der Gesellschaft sind.
  • Mitgliedsanträge ohne Angabe der Dienstadresse und ohne Unterschrift der Bürgen werden dem Vorstand nicht vorgelegt.
  • Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand der Gesellschaft über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Aufnahme erfolgt anlässlich der Vorstandssitzungen.
  • Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung.

 

Ablauf der Antragstellung

1
Mitgliedsantrag herunterladen

Laden Sie den Mitgliedsantrag bzw. Firmen-Mitgliedsantrag nebst den Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO für Mitglieder und der Beitragstabelle der DGK herunter.

2
Digital ausfüllen

Füllen Sie den Antrag am Bildschirm vollständig aus. 

 

3
Ausdrucken

Wenn Sie Ihren Antrag per Fax oder per Post zusenden möchten, drucken Sie das Dokument aus. Sie können Ihren Antrag stattdessen auch per E-Mail senden. 

 

4
Antrag versenden

Senden Sie uns Ihren ausgefüllten Mitgliedsantrag zu. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben auf dieser Seite.

 

Fertig

Ihre Vorteile als DGK-Mitglied:

  • kostenloser Eintritt zur traditionellen Jahrestagung in Mannheim und den DGK Herztagen
  • kostenloser Zugriff auf DGK.Online
  • kostenlose Zusendung der Zeitung Cardio News, der Vor- und Tagungsprogramme sowie des Jahresberichts
  • ermäßigter Bezug verschiedener Zeitschriften über den Springer Verlag
  • regelmäßige Zusendung des DGK-Newsletters 
Bildquelle: NPFire / Shutterstock.com

Ihr Beitrag in guten Händen

Durch Ihren Jahresbeitrag unterstützen Sie die Ziele der DGK:
 
  • Förderung der wissenschaftlichen Arbeit auf allen Gebieten der Herz-Kreislaufforschung
  • Förderung von Kardiologie und Angiologie in Klinik und Praxis
  • alljährlich stattfindende Tagungen
  • Beratung und Unterstützung von Behörden und Institutionen bei der Verwertung der Forschungsergebnisse im Dienst der Gesundheitsfürsorge
Bildquelle: Ground Picture / Shutterstock.com

Empfehlungsschreiben der DGK - Letter of Support

DGK-Mitglieder, die bei der European Society of Cardiology (ESC) Fellow werden möchten, benötigen auch ein Empfehlungsschreiben der DGK (Supporting Letter). 

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich und auch für alle anderen Empfehlungsschreiben (bspw. EHRA Certification) per E-Mail an empfehlungsschreiben@dgk.org. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. 

 

Wichtig:

Wir können nur DGK-Mitgliedern Empfehlungsschreiben ausstellen. Antragsteller müssen ihre vollständigen bspw. von der ESC geforderten Unterlagen vorab bei der DGK einreichen.

Die Frist zur Bewerbung auf das Fellowship bei der ESC ist der 30. September 2024. Die letzte DGK-Vorstandssitzung vor Ablauf dieser Deadline findet am 26. September 2024 statt. Das bedeutet, dass die Anfrage für das Empfehlungsschreiben der DGK bis ca. 10 Tage vor o. g. Vorstandssitzung bei der DGK vorliegen muss, da eine fristgerechte Bearbeitung sonst nicht mehr möglich ist.

 

Deadline für die Bewerbung auf das DGK-Empfehlungsschreiben für ESC Fellowship: 15. September 2024

 

Mehr Informationen bei der European Society of Cardiology (englisch).

FAQs zur Mitgliedschaft

Laden Sie den Mitgliedsantrag nebst den Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 DSGVO für Mitglieder und der Beitragstabelle der DGK herunter.

Die Aufnahme bedarf der Befürwortung zweier Bürgen, die Mitglieder der Gesellschaft sind.

Mitgliedsanträge ohne Angabe der Dienstadresse und ohne Unterschrift der Bürgen werden dem Vorstand nicht vorgelegt.

Satzungsgemäß entscheidet der Vorstand der Gesellschaft über die Aufnahme neuer Mitglieder, die Aufnahme erfolgt anlässlich der Vorstandssitzungen.

Die beiden Bürgen, die bereits Mitglied der Gesellschaft sind und sich für die Aufnahme aussprechen, bestätigen, dass Ihnen der/die Antragsteller(in) als Kardiologe/Kardiologin oder Wissenschaftler(in) bekannt ist und damit die satzungsgemäß vorgeschriebenen Bedingungen für eine Mitgliedschaft bei der DGK erfüllt werden.

 

Die Bestätigungen der Bürgen ermöglichen dem Vorstand eine „verwaltungstechnisch schlanke“ Form der nötigen Prüfung der Antragsteller entsprechend den Vorgaben der Satzung.

Es handelt sich um eine Jahresmitgliedschaft. Der Austritt kann nur zum Schluss eines Kalenderjahres erfolgen und ist dem Vorstand spätestens bis zum 31.12. des laufenden Jahres schriftlich per Post oder E-Mail mitzuteilen.

  • kostenloser Eintritt zur traditionellen Jahrestagung in Mannheim und den DGK Herztagen
  • kostenlose Zusendung der Vor- und Tagungsprogramme, der Zeitung Cardio News, sowie des Jahresberichts
  • ermäßigter Bezug verschiedener Zeitschriften über den Springer Verlag https://dgk.org/publikationen/zeitschriften/

Unsere Mitgliedskarten werden zweimal im Jahr vor den jeweiligen Tagungen der DGK produziert und per Post an Ihre Korrespondenzanschrift versandt. Als Neumitglied bestellen wir Ihnen automatisch eine Mitgliedskarte. 

Als DGK-Mitglied können Sie Mitglied in den Arbeitsgruppen und Sektionen der DGK werden und sich dort aktiv engagieren. Im internen Mitgliederbereich (Closed User Group) können Sie Ihre Arbeitsgruppenmitgliedschaften verwalten. Sie können Mitglied in bis zu fünf Arbeitsgruppen werden. Bitte haben Sie für die Anmeldung in der Closed User Group Ihre Mitgliedsnummer und Ihr Passwort zur Hand.

Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 31.01. des laufenden Jahres zu bezahlen. Bei Eintritt in die Gesellschaft ist die Beitragszahlung sofort fällig.

Die Jahresbeitrags-Rechnung wird unserer Seites per Post im Oktober für das Folgejahr verschickt.

Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft bei der DGK setzt sich aus dem Mitgliedsbeitrag und der Tagungspauschale zusammen. Diese sind nicht einzeln zahlbar, sondern stellen eine feste einheitliche Größe dar. Die Tagungspauschale kann rechtlich nicht ohne den Mitgliedsbeitrag gewertet werden.

 

Spendenbescheinigungen werden ausschließlich über den Mitgliedsbeitrag ausgestellt. Sie erfolgen immer für das Jahr, in dem der Beitrag gezahlt wurde. Die Spendenbescheinigungen werden automatisch am Anfang eines jeden Jahres für die Zahlungseingänge des Vorjahres erstellt und an Sie versendet.

Beitragsrelevante Statusänderungen (z.B. Ruhestand, Elternzeit, Wechsel zum Chefarzt, u.a.) können der DGK jeweils bis zum 31.12. eines Jahres mitgeteilt werden. Die Statusänderung und somit die für den Beitrag relevante Kategorie der Mitgliedschaft, wird dann bei der Rechnungsstellung für das Folgejahr berücksichtigt. Statusänderungen, die nach dem 31.12. bei der DGK eingehen, können erst im übernächsten Beitragsjahr berücksichtigt werden. Da es sich um eine Jahresmitgliedschaft handelt, ist eine anteilige unterjährige Beitragsanpassung nicht möglich.

Sollten sich Ihre Bankdaten ändern, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: mitglied@dgk.org, wir senden Ihnen dann ein entsprechend personalisiertes SEPA-Lastschriftmandat. 

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