Dennoch bleibt die Bedeutung des Gesetzesentwurfs hoch: „Die Ziele des GHG sind nach wie vor von besonderer Wichtigkeit und Dringlichkeit“, sagt Prof. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK). „Auch wenn die besonderen politischen Umstände dazu geführt haben, dass der Gesetzesentwurf nicht zur weiteren Abstimmung gebracht wird, darf dies nur einen Aufschub der Adressierung kardiovaskulärer Prävention bedeuten, nicht aber ihr Scheitern.“
Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die häufigste Todesursache in Deutschland und tragen maßgeblich zu der vergleichsweise niedrigen Lebenserwartung hierzulande bei. Daher müssen ihre bessere Prävention und Früherkennung weiterhin wichtige Ziele der Gesundheitspolitik bleiben. Konkret betont die DGK Vorsorgeuntersuchungen zur Erkennung und Beratung bzgl. wichtiger vermeidbarer Risikofaktoren wie Bluthochdruck, Rauchen, Adipositas, Diabetes mellitus und Hypercholesterinämie. Ebenso kann die Umsetzung eines systematischen Screenings zur Erkennung einer genetisch-bedingten Familiären Hypercholesterinämie (FH) im Rahmen der U9- bis J11-Untersuchungen sinnvoll sein. Zudem muss die Herz-Kreislauf-Forschung noch deutlich stärker gefördert werden, auch das gehört zu einer erfolgreichen Prävention.