Thromboembolische Ereignisse wie ischämischer Schlaganfall und tiefe Venenthrombosen gehören neben einem Myokardinfarkt zu den häufigsten Auslösern eines akuten Koronarsyndroms und stellen damit eine relevante Ursache für Morbidität und Mortalität dar.1,2 Insbesondere bei Patient:innen mit nicht-valvulärem Vorhofflimmern (nvVHF) ist eine effektive und dauerhaft umsetzbare Antikoagulation essenziell, um das Risiko schwerwiegender Komplikationen zu reduzieren.3
Direkte orale Antikoagulanzien (DOACs) haben sich in diesem Kontext als praxisnahe Therapieoption etabliert.3 Sie ermöglichen eine leitliniengerechte Antikoagulation ohne routinemäßige Gerinnungskontrollen und bieten damit sowohl für Patient:innen als auch für Ärzt:innen Vorteile im Versorgungsalltag. Neben Wirksamkeit und Sicherheit gewinnen jedoch zunehmend auch ökonomische Aspekte an Bedeutung.
Vor dem Hintergrund steigender Arzneimittelausgaben sind Ärzt:innen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung verpflichtet, das Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V zu berücksichtigen. Eine wirtschaftliche Verordnung soll dabei ausreichend, zweckmäßig und notwendig sein – ohne die Qualität der Patientenversorgung zu beeinträchtigen.4
Bei der Auswahl eines geeigneten DOACs spielen neben medizinischen Kriterien zunehmend auch Aspekte wie Tagestherapiekosten, Preisstabilität und Erstattungsmodalitäten eine Rolle. Gerade bei langfristigen Therapien ist eine verlässliche Kostenstruktur für Ärzt:innen wie auch für das Gesundheitssystem von Bedeutung.