In einer prospektiv randomisierten Studie (fünf Kliniken, insgesamt 250 Teilnehmende) soll geprüft werden, ob durch die Unterschrift unter die „Patientenvereinbarung“ die Umsetzung der Präventionsziele nach Herzinfarkt verbessert werden kann.
Hypercholesterinämie – also erhöhte Spiegel von Low-Density-Lipoprotein-Cholesterin (LDL-C) und Lipoprotein(a) – stellt den Hauptrisikofaktor für atherosklerotische Erkrankungen (ASCVD) dar, die die häufigste Todesursache in Deutschland sind.
Die derzeitigen Leitlinien zur Sekundärprävention nach akutem Herzinfarkt geben eindeutige Empfehlungen zu den Zielwerten für Blutdruck, LDL-Cholesterin, Gewichtsreduktion, HbA1c, Diät, Nikotinkarenz und körperliche Bewegung. Eine korrekte Umsetzung dieser Leitlinien gelingt am besten durch gut informierte Betroffene. Wie die Ergebnisse der GULLIVE-R-Studie zeigen, sind die Kenntnisse darüber jedoch noch unzureichend.
Eine einfache Möglichkeit zur Verbesserung des Informationsstands bietet eine sogenannte „Patientenvereinbarung“, die von den Initiatoren der GULLIVE-R-Studie entwickelt wurde. Diese fasst auf einer Seite die wichtigsten Informationen, medikamentösen Therapien, Zielwerte sowie nicht-medikamentöse Maßnahmen zusammen und wird individuell angepasst. Die Vereinbarung sollte bei Entlassung unterschrieben werden, um die Kenntnisnahme zu bestätigen. Anschließend wird sie mitgegeben und zusätzlich an die weiterbehandelnde Hausarztpraxis übermittelt, um die Therapieziele zu dokumentieren. Die Informationen sind auf diese Weise oft besser verständlich und im Vergleich zu ausführlicheren Broschüren konkreter auf die persönliche Situation bezogen.
Januar 2026 - Juni 2027