Thomas M. Helms · Peter W. Radke
Anlässlich des Entwurfs einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Digitalen Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. am 31. Januar 2025 Stellung bezogen.
Die DGK begrüßt die Anpassungen der DiGA-Verordnung. Sie bringen mehr Klarheit für Hersteller und Nutzer digitaler Gesundheitsanwendungen. Allerdings bleiben einige Herausforderungen bestehen. Die anwendungsbegleitende Erfolgsmessung (AbEM) ist wichtig für die Transparenz bei der DiGANutzung. Doch die Nutzungsabfragen bergen das Risiko, Bürokratie zu schaffen und dabei nur wenige Erkenntnisse zur medizinischen Wirksamkeit der Anwendungen zu liefern. Denn etwa die Nutzungshäufigkeit sagt nicht zwangsläufig etwas über den medizinischen Nutzen aus. Entscheidend ist, wie eine DiGA die Versorgung verbessert und ob Patientinnen und Patienten davon profitieren.
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