Thomas M. Helms · Peter W. Radke
Anlässlich des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. im Juli 2023 Stellung bezogen.
Die DGK begrüßt die Initiative, die digitale Gesundheitsversorgung mit dem Digital-Gesetz weiterzuentwickeln. Die vorgeschlagenen Änderungen können dazu beitragen, digitale Versorgungsprozesse zu fördern. Jedoch ist es wichtig Verbindlichkeiten zu schaffen, damit die Vorhaben tatsächlich bei Betroffenen ankommen. Die DGK spricht sich daher dafür aus, die Änderungen in § 87 SGB V hinsichtlich des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz zu erweitern. Zusätzlich sollten bei der Etablierung digitaler Versorgungsprozesse in strukturierten Behandlungsprogrammen (dDMP) die Herausforderungen der bestehenden DMP stärker berücksichtigt werden (siehe § 137f SGB V). Andernfalls besteht das Risiko, mit neuen digitalen Lösungen auf die gleichen Probleme zu stoßen, die für konventionelle DMP bestehen.
Bearbeitungsstand des Entwurfs zum Zeitpunkt der Stellungnahme: 05.07.2023, 09:33 Uhr
BMG: