Michael Huntgeburth · Gerrit Kaleschke · Corinna Lebherz · Otkay Tutarel · Claudia Walther
Anlässlich der veröffentlichten Projektergebnissen des Innovationsfond-Projektes OptAHF zur Versorgungsoptimierung bei Kindern und Erwachsenen mit angeborenen Herzfehlern hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. am 18. Januar 2024 Stellung bezogen.
In Zusammenschau bestätigen die Ergebnisse des OptAHF Projekt, dass bei Vorliegen eines angeborenen Herzfehlers regelmäßige fachkardiologische Kontrollen sowie eine interdisziplinäre Betreuung bei nicht-kardialen Erkrankungen, Operationen und Schwangerschaft essentiell sind. Die Bedeutung der Weiterbildung von Kardiologinnen und Kardiologen in Themenfeld der angeborenen Herzfehler wird über die neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammern mit der jetzt gegebenen Möglichkeit zur Erlangung der Zusatzbezeichnung „Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH)“ unterstrichen. Der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie kommt hierbei eine Schlüsselrolle zu, da mit Hilfe von Fort- und Weiterbildungen sowie aktualisierten Behandlungsempfehlungen interessierten Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit gegeben wird, sich auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler im Erwachsenenalter weiterzubilden und hierüber eine optimale flächendeckende medizinische Versorgung der EMAH Patientinnen und Patienten sicherzustellen.