Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema "Plötzlicher Herztod" dringlichen Forschungsbedarf und stellt eine Million Euro für innovative Forschungsprojekte auf diesem Gebiet zur Verfügung. Der plötzliche Herztod beschäftigt unterschiedliche Fachgebiete. Daher können Forschungsvorhaben (Grundlagenforschung, klinische Studien und Versorgungsforschung) sowohl aus der Erwachsenenkardiologie, aber auch aus der Herzchirurgie, aus den Gebieten der Pädiatrischen Kardiologie und der EMAHs, ebenso der Epidemiologie, der Anästhesie oder der Humangenetik eingereicht werden. Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 1 Million Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:
- Titel (eine Zeile)
- Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
- Ziel(e) (1-3 Zeilen)
- Projektbeschreibung (1 Seite)
- Arbeitsplan (1 Seite)
- Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
- Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel) (2-4 Zeilen)
- Expertise/ Publikationen / Patente (max.5)
- Zeitplan (2 Zeilen)
- Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 15.07.2023 per E-Mail an forschung@herzstiftung.de einzureichen. Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter www.herzstiftung.de/pht-forschungsantrag
Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spät. ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Das Gutachtergremium setzt sich aus Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF), dem Sprecher der Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie (AGEP) der DGK sowie weiterer Experten zusammen. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt Anfang Oktober 2023.
Weitere Informationen sind zu erhalten von Valerie Popp (Telefon 069 955128-119, E-Mail: forschung@herzstiftung.de).
Informationen: Deutsche Herzstiftung, Valerie Popp, Telefon 069/955128-119,
forschung@herzstiftung.de, www.herzstiftung.de
Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main
Pressestelle: Michael Wichert, Tel. 069 955128114 / Pierre König, Tel. 069 955128140,
E-Mail: presse@herzstiftung.de, www.herzstiftung.de