In Deutschland setzen die allermeisten interventionell tätigen Frauen in der Kardiologie ihre interventionelle Arbeit und Weiterbildung in der Schwangerschaft nicht fort, obwohl das Mutterschutzgesetz dies nicht verbietet.2 Hauptgrund ist die Sorge vor Strahlenexposition. Diese bedingt laut Umfragen auch mit, dass sich viele Frauen bereits primär gegen eine interventionelle Karriere entscheiden.3 Berufliche Strahlenexposition ist somit ein Grund für die ungleiche Geschlechterverteilung in der interventionellen Kardiologie und invasiven Rhythmologie. Gleichzeitig ist die zu erwartende Strahlenexposition am Uterus während interventioneller Tätigkeit kaum untersucht. Zudem kann die Strahlenanwendung durch den technischen Fortschritt wie die Nutzung moderner 3D-Mappingsysteme und moderner Röntgengeräte stark reduziert werden.
Eine bei der diesjährigen DGK-Jahrestagung in Mannheim vorgestellte Studie untersuchte die Strahlenexposition am Uterus während der Durchführung von Katheterablationen und Device-Operationen. Für die Dauer zweier fiktiver Schwangerschaften (2x 40 Wochen) wurden alle im Herzkatheterlabor des Hannover Herzrhythmus Centrums durchgeführten Prozeduren unter kontinuierlicher Personendosismessung durchgeführt. Ein Dosimeter wurde während aller Prozeduren vom jeweiligen Erstuntersuchenden unter der Schürze auf Uterushöhe getragen und zwischenzeitig im Kontrollraum gelagert. Ein weiteres Dosimeter blieb während des gesamten Messzeitraums im Kontrollraum und diente als Referenz. Die mittlere kumulative Dosis am Uterus während 40 Wochen betrug 0,037 mSv nach Abzug der Hintergrundstrahlung. In diesem Zeitraum wurden im Mittel 344 Prozeduren durchgeführt (ca. 9/Woche, ca. ¼ Device-Operationen und ¾ Katheterablationen).
Zur Einordnung des kumulativen Wertes von 0,037 mSv (siehe auch Abbildung): Ein Flug von Frankfurt nach New York und zurück bedeutet eine zusätzliche Strahlenbelastung von etwa 0,1 mSv. Die jährliche natürliche Strahlenbelastung in Deutschland variiert zwischen 1 und 10 mSv und beträgt durchschnittlich 2,1 mSv.3 Der Grenzwert für zusätzliche Strahlenexposition am Uterus während einer Schwangerschaft beträgt 1 mSv in den meisten europäischen Ländern, inklusive Deutschland. Hiermit assoziiert lässt sich ein zusätzliches kindliches Krebsrisiko von etwa 1/11000 errechnen, bei einer Gesamtinzidenz von 1/1400.4 Der in der Studie kumulativ gemessene Wert ist noch ca. 27x niedriger als dieser Grenzwert.
Die Ergebnisse wurden auch in der Kongress-Session „Kontroversen in der Rhythmologie“ unter dem Titel „Schwangere im Labor und OP – Go or No-Go“ der Arbeitsgruppe Elektrophysiologie und Rhythmologie der DGK (AGEP) vor dem Hintergrund weiterer Daten und Aspekte diskutiert. So müssen neben der Strahlenexposition auch andere Gesundheitsrisiken wie das Infektionsrisiko oder physische körperliche Belastung, insbesondere bei entsprechender Prozedurdauer im Stehen, berücksichtigt werden. Diese sind durch Anpassung der Rahmenbedingungen jedoch adressierbar.
Eine wichtige Limitation der vorgestellten Studie zur Strahlenexposition bleibt, dass die Strahlenanwendung während Katheterablationen und Device-Implantationen stark variiert und von vielen Faktoren inklusive Untersuchererfahrung, Patientenfaktoren, Untersuchungstechnik sowie Einstellungen und Modernität der Röntgenanlage abhängt. Eine individuelle Personendosismessung ist daher zwingend erforderlich. Gemäß Gesamttenor der Kongress-Sitzung ist ein sicheres invasives Arbeiten während der Schwangerschaft in der Regel möglich und es sollte versucht werden, Schwangeren dies gemäß deren Wunsch und unter entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu ermöglichen.
Die vorgestellten Daten zur beruflichen Strahlenexposition am Uterus sollten Frauen mit Interesse an invasiver Elektrophysiologie und Device-Therapie bestärken und bei der persönlichen Entscheidung bezüglich fortgesetzter invasiver Tätigkeit während der Schwangerschaft helfen.