Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor massiven Umbrüchen: Kostendruck, demografischer Wandel, Fachkräftemangel, Bürokratielast und eine schleppende Digitalisierung erschweren die Versorgung, besonders auch im kardiologischen Bereich. Dabei beliefen sich gemäß Statistischem Bundesamt allein im Jahr 2020 die Krankheitskosten für Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf 56,7 Milliarden Euro (davon akuter Herzinfarkt: 2,81 Mrd. Euro, Bluthochdruck: 6,56 Mrd. Euro). Gleichzeitig bringt die geplante Krankenhausreform weitreichende strukturelle Veränderungen mit sich, die sowohl ärztliches Personal als auch Patientinnen und Patienten vor neue Herausforderungen stellen.
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Versorgung, Forschung und der Krankenkassen diskutierten unter Leitung von Prof. Thomas Voigtländer, Deutsche Herzstiftung, und Dr. Norbert Smetak, BNK, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die kardiologische Versorgung zukunftsfest zu gestalten.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen nach wie vor zu den meisten Krankenhausaufnahmen und sind die häufigste Todesursache in Deutschland. Die koronare Herzkrankheit (KHK) verursachte laut Deutschem Herzbericht im Jahr 2022 rund 538.300 Klinikeinweisungen. Über 43.800 Menschen starben nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2023 an einem Herzinfarkt – mit weiterhin hoher Sterblichkeit, auch in Ballungsräumen.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Prof. Thomas Voigtländer, warnt: „Die aktuelle politische Situation und die Krankenhausreform darf im Fall von Schließungen von Kliniken oder Fachabteilungen auf keinen Fall zu Engpässen in der kardiologischen Versorgung führen. Für Herzpatienten muss – besonders in akuten Notsituationen – der Zugang zur kardiologischen Versorgung sichergestellt sein.“ Dr. Norbert Smetak, Bundesvorsitzender des BNK, betont: „Die Krankenhausreform bietet die einmalige Chance für eine zukunftsfähige und vor allem bedarfsgerechte Umgestaltung der ambulanten und stationären Versorgung, die den Bedürfnissen chronisch herzkranker Menschen gerecht wird.“
Die Teilnehmenden der Diskussion identifizierten 5 zentrale Handlungsfelder für die kardiologische Versorgung:
- Prävention und Gesundheitskompetenz: Auch mit Zuständigkeiten auf Bundes- und Länderebene (Gesundheits- bzw. Gesundheits-, Sozial- und Kultusministerien) – in Kooperation mit Krankenkassen und Gesundheitsorganisationen wie beispielsweise Deutsche Herzstiftung.
- Stärkung der Patientensteuerung durch Einführung von verbindlichen Überweisungsvorbehalten, auch z.B. durch hausarztzentrierte Versorgung, mit dem Ziel der bedarfsgerechten Inanspruchnahme niedergelassener Kardiologinnen und Kardiologen.
- Intensivieren der ambulanten Versorgung: Ambulantisierung operativer und interventioneller Verfahren (Verbessern des Hybrid-DRG-Abrechnungssystems) und sektorenverbindende Strukturen (Telemedizin, Telemonitoring).
- Stärkung der stationären Versorgung durch Schwerpunktbildung in den kardiovaskulären Versorgungsbereichen: Zentrenbildung und kleinere regionale Kliniken und ambulante Strukturen („Satelliten“) für Versorgungssicherheit im ländlichen Raum; mehr digitale Strukturen für mehr Versorgungseffizienz.
- Weiterbildungsprogramme im stationären und ambulanten Setting für Ärzte im ländlichen Raum als Voraussetzung für Kontinuität der stationären Versorgung.
Insgesamt müsse sich Deutschlands Gesundheitswesen wesentlich mehr den Anforderungen der Prävention stellen und die Versorgung sehr viel moderner mit einer Stärkung der ambulanten und sektorenverbindenden Strukturen gestalten.
An der Diskussion beteiligten sich neben der Deutschen Herzstiftung und dem BNK die Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte (ALKK), die AOK Baden-Württemberg, die Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, der BKK Dachverband, die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung (DGK), der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (ZI).
Deutsche Herzstiftung, Pressemitteilung vom 25.03.2025.