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Prävention: Kommt das „Herz-Gesetz“ schon 2025?

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums für die Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen nehmen Formen an: Mit Gutscheinen für Herz-Check-ups und einer erweiterten Erstattungsfähigkeit von Medikamenten und Nikotinersatztherapien, will Minister Karl Lauterbach zur Vorsorge motivieren. Das „Herz-Gesetz“ könnte laut der „BILD“-Zeitung schon 2025 in Kraft treten

Von Benjamin Müller

Bildquelle (Bild oben): K-i-T / Shutterstock.com

Herz-Prävention: Check-ups gegen Gutscheine

Das geplante „Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll dafür sorgen, dass die deutsche Bevölkerung verstärkt an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. So sollen Werte erhoben werden, die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen können – wie etwa Cholesterin, Bluthochdruck und Diabetes-Risiko.

 

„Wir wollen deutschlandweit Kinder und Jugendliche, 25-Jährige, 35-Jährige und 50-Jährige mit einem Gutschein-System auffordern, Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“, erklärt Lauterbach. Um so früh wie möglich therapieren zu können, seien schon bei U9-Untersuchungen im Alter von 5 bis 6 Jahren Screenings auf erhöhte Cholesterin-Werte und angeborene Störungen des Fettstoffwechsels möglich.

 

Gutscheine für Herz-Check-ups werden nach Inkrafttreten des „Herz-Gesetzes“ in Apotheken und Arztpraxen einlösbar sein. „Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln“, so Lauterbach. Die Einladung mit den Gutscheinen für die Untersuchungen soll über die Krankenkassen erfolgen.

Prävention: Cholesterinsenkende Medikamente leichter erstattbar

Im Rahmen des „Herz-Gesetzes“ soll Lauterbach zufolge auch die Erstattungsfähigkeit von cholesterinsenkenden Medikamenten (Statinen) ausgeweitet werden. Im Hinblick auf angeborene Störungen des Fettstoffwechsels (z. B. familiäre Hypercholesterinämie) fügte der Bundesgesundheitsminister hinzu: „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre [genetische; Anm. d. Red.] Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen.“ Darüber hinaus sollen auch in der Tabakentwöhnung und der ärztlichen Rauchstopp-Beratung zusätzliche Kosten übernommen werden.

Lauterbach zufolge soll das „Herz-Gesetz“ noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Ziel dabei sei es, dass das Gesetz schon zum nächsten Jahr in Kraft tritt.

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