Das geplante „Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll dafür sorgen, dass die deutsche Bevölkerung verstärkt an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. So sollen Werte erhoben werden, die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen können – wie etwa Cholesterin, Bluthochdruck und Diabetes-Risiko.
„Wir wollen deutschlandweit Kinder und Jugendliche, 25-Jährige, 35-Jährige und 50-Jährige mit einem Gutschein-System auffordern, Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“, erklärt Lauterbach. Um so früh wie möglich therapieren zu können, seien schon bei U9-Untersuchungen im Alter von 5 bis 6 Jahren Screenings auf erhöhte Cholesterin-Werte und angeborene Störungen des Fettstoffwechsels möglich.
Gutscheine für Herz-Check-ups werden nach Inkrafttreten des „Herz-Gesetzes“ in Apotheken und Arztpraxen einlösbar sein. „Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln“, so Lauterbach. Die Einladung mit den Gutscheinen für die Untersuchungen soll über die Krankenkassen erfolgen.
Im Rahmen des „Herz-Gesetzes“ soll Lauterbach zufolge auch die Erstattungsfähigkeit von cholesterinsenkenden Medikamenten (Statinen) ausgeweitet werden. Im Hinblick auf angeborene Störungen des Fettstoffwechsels (z. B. familiäre Hypercholesterinämie) fügte der Bundesgesundheitsminister hinzu: „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre [genetische; Anm. d. Red.] Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen.“ Darüber hinaus sollen auch in der Tabakentwöhnung und der ärztlichen Rauchstopp-Beratung zusätzliche Kosten übernommen werden.
Lauterbach zufolge soll das „Herz-Gesetz“ noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Ziel dabei sei es, dass das Gesetz schon zum nächsten Jahr in Kraft tritt.