Autoren
H.R. Figulla · J. Cremer · T. Walther · U. Gerckens · R. Erbel · A. Osterspey · R. Zahn
Zusammenfassung
Aufgrund der zunehmenden Verbreitung der kathetergeführten Aortenklappenimplantation (Kath-AKE) wird im Folgenden die Position der DGK und der DGHTG zu dieser Intervention dargelegt.
Zur Indikationsstellung. Diese sollte unbedingt in einer gemeinsamen Konferenz zwischen Kardiologen und Herzchirurgen erfolgen. Kath-AKE’s sind gegenwärtig mit einer ca. 10% 30-Tage-Mortalität verbunden und sind deswegen nur indiziert bei: inoperablen Patienten, Patienten >75 Jahre mit einer STS >10 ≤20 oder eines Euroscore >20 ≤40. Bei Patienten mit höherem STS oder Euroscore bzw. bei Patienten mit einer Lebenserwartung II. Grades oder Klappendurchmesser 27 mm ist der Eingriff eher nicht oder kontraindiziert (Empfehlungsgrad IIb, III).
Zur Durchführung. Der Eingriff sollte in Zusammenarbeit von Kardiologen und Herzchirurgen nach einem ausreichendem Training durchgeführt werden im Bereich einer Herzkatheteranlage oder in einem Hybrid-OP, da das Management von Komplikationen die sofortige fachliche Kompetenz beider Fachdisziplinen erfordert. Alle Eingriffe einschließlich Aortenballonvalvuloplastien, die nur palliativ durchgeführt werden, sollen in das „Aortenklappenregister“ eingegeben werden.
Literaturnachweis
Der Kardiologe 2009: Band 3, Nr. 3
Kardiologe 2009: 3:199-206