Um dem zu begegnen, wurde im Bundesgesundheitsministerium (BMG) der Beschluss gefasst: „Wir machen ein Gesetz nur für das Herz – ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ “, so Lauterbach. Das neue Gesetz zielt darauf ab, kardiovaskuläre Risikofaktoren wie erhöhtes LDL-Cholesterin, Hypertonie und Diabetes möglichst früh zu erkennen und zu therapieren. So soll im Rahmen der U9-Untersuchung bei 5- bis 6-Jährigen auf familiäre Hypercholesterinämie gescreent werden, um frühzeitig gegenzusteuern und vermeidbare Herzinfarkte zu verhindern. Ausgehend von betroffenen Kindern ließen sich so zudem weitere Betroffene in der Familie identifizieren (Kaskadenscreening): „Damit hilft man typischerweise der gesamten Familie.“
Das Gesetz sieht darüber hinaus ein Gutschein-System für Herz-Check-ups im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Diese Vorsorgeuntersuchungen sollen dazu beitragen, dass Personen mit erhöhtem kardiovaskulärem Risiko aufgrund von genetischer Prädisposition oder ungesundem Lebensstil, früher erkannt und behandelt werden können, was die Betroffenen vor schwerwiegenderen Gesundheitsfolgen, beispielsweise durch Bluthochdruck, bewahren kann. Zudem sei eine jährliche Erstattungsfähigkeit bei der Raucherentwöhnung geplant.
Das Gesundes-Herz-Gesetz solle noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Neben besserer Prävention wies Lauterbach auf weitere Gesetze hin, die Menschen helfen sollen, die bereits von Herz-Kreislauf-Erkrankungen betroffen sind.