Stellungnahmen

2023
BMG

Stellungnahme zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII/Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen

Ergänzung der Benennung von Kombinationen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V

Autor

Bernd Nowak

Zusammenfassung

Anlässlich der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII/Anlage XIIa – Kombinationen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V): Ergänzung der Benennung von Kombinationen gemäß § 35a Absatz 3 Satz 4 SGB V hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V.  am 17. Juli 2023 Stellung bezogen.

Gemäß dem Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung benennt der G-BA alle Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen, die aufgrund der arzneimittelrechtlichen Zulassung in einer Kombinationstherapie mit dem bewerteten Arzneimittel für das zu bewertende Anwendungsgebiet eingesetzt werden können, es sei denn, der Gemeinsame Bundesausschuss hat einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen der Kombination festgestellt oder festgestellt, dass die Kombination einen mindestens beträchtlichen Zusatznutzen erwarten lässt.

Um  nach aktuellem Wissensstand tatsächlich angewandte Kombinationstherapien zu erfassen, erscheint eine Beteiligung der medizinischen Fachgesellschaften zur Prüfung der möglichen Kombinationstherapien dringend geboten.

Dokumente zum Verfahren

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