Christoph Stellbrink · Michael A. Weber
Anlässlich des Entwurfs des Bundesministeriums für Gesundheit: Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz) hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie e.V. am 23. August 2023 Stellung bezogen.
Im vorgelegten Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Strukturdaten und Qualitätsaspekte der Krankenhäuser in einer für Patient*Innen verständlichen Form in einem sog. Transparenz-Verzeichnis zu veröffentlichen. Dadurch soll Patient*Innen die Möglichkeit gegeben werden, eine informierte Entscheidung über die Wahl des Krankenhauses für eine Behandlung treffen zu können. Auch soll durch die Veröffentlichung von Qualitätsdaten ein intrinsischer Anreiz für eine Verbesserung der Qualität bei den Leistungserbringern geschaffen werden. Beide Ziele sind aus Sicht der DGK zu begrüßen.