Autoren:
D. Böcker · P. Sommer · C. Hansen· C. Israel · B. Lemke · J. Vogler · L. Eckardt
Zusammenfassung:
Deutschland vom Gesetzgeber im Medizinproduktegesetz sowie den zugehörigen Verordnungen geregelt. Über die Medizinprodukte-Betreiberverordnung dürfen
Medizinprodukte nur von Personen betrieben oder angewendet werden, die eine dafür erforderliche Ausbildung und Erfahrung besitzen. Dies bedeutet, dass Ärzte, die eine Therapie mit Herzschrittmachern anwenden, neben fundierten Kenntnissen in der Rhythmologie auch grundlegende technische Kenntnisse erwerbenmüssen. Die vorliegende „Sachkunde der Herzschrittmachertherapie“ fasst die Inhalte für den Erwerb der erforderlichen Sachkunde und die vermittelten theoretischen Kenntnisse zusammen. Gemeinsammit den praktischen Erfahrungen, die in der klinischen Aus- und Weiterbildung erlangt werden, stellen die dargestellten Inhalte die Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Herzschrittmachertherapie dar.
Literaturnachweis
Böcker, D., Sommer, P., Hansen, C. et al.
Sachkunde Herzschrittmachertherapie. Kardiologe 15, 201–206 (2021). https://doi.org/10.1007/s12181-021-00456-x