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Erste ESC-Leitlinien zur kardiologischen Rehabilitation

ESC Congress 2026 | Guidelines: Erstmals hat die ESC spezifische Leitlinien zur kardiologischen Rehabilitation publiziert.1 Prof. Matthias Wilhelm (Bern, Schweiz), Prof. Dominique Hansen (Hasselt, Belgien) und Prof. Maria Bäck (Göteborg, Schweden) gaben einen Überblick.2


Prof. Bernhard Schwaab (Curschmann Klinik, Timmendorfer Strand) kommentiert. 

Von:

Martin Nölke

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

Prof. Bernhard Schwaab

Curschmann Klinik, Timmendorfer Strand

 

21.10.2026

Bildquelle (Bild oben): Sergii Figurnyi / Shutterstock.com

Weltweit verbringen Menschen im Schnitt mehr als 10 Jahre ihres Lebens bei schlechter Gesundheit. In westlichen Ländern ist die zunehmende Diskrepanz zwischen Gesundheitsspanne und Lebensspanne noch ausgeprägter. Rehabilitation ist eine evidenzbasierte Intervention, die diese Morbiditätslücke reduzieren kann, leitete Prof. Matthias Wilhelm ein.

Leitlinien-Fokus und Shared Decision Making

Die kardiologische Rehabilitation umfasst verschiedene Phasen (0–III): Prärehabilitation, frühe Rehabilitation während der Akutversorgung, postakute Rehabilitation (Phase II) sowie eine darüberhinausgehende langfristige Unterstützung und Gesundheitsförderung.


Innerhalb dieses Versorgungskontinuums fokussiert die vorgestellte Leitlinie auf ein strukturiertes und medizinisch überwachtes Phase-II-Programm. Dabei handelt es sich um eine multidisziplinäre, patientenzentrierte Intervention zur Optimierung der körperlichen, psychischen und sozialen Funktionsfähigkeit nach einem kardialen Ereignis oder nach der Diagnose einer Herzerkrankung. Um die Umsetzung und Adhärenz zu fördern, sollen Rehabilitationsprogramme an den Zielen, Bedürfnissen und Erwartungen der Patientinnen und Patienten ausgerichtet und Behandlungsziele gemeinsam festgelegt werden.


Das Shared Decision Making soll die Auswahl der Programmkomponenten und die Durchführungsform bestimmen. Neben klinischen Outcomes wie schweren kardiovaskulären Ereignissen (MACE) ist die Erhebung patientenberichteter Outcomes (PROs) wie Symptome, funktioneller Status, psychosozialer Status, Lebensqualität und Gesundheitsverhalten bei allen Patientinnen und Patienten mit einer Indikation zur kardiologischen Rehabilitation empfohlen, um das Shared Decision Making zu fördern und die Behandlungsergebnisse zu evaluieren (Klasse I, Evidenzgrad A).


Zur Strukturierung der Behandlungsziele und des Assessments soll die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der WHO erwogen werden (Klasse IIa, Evidenzgrad C). Das Konzept beruht auf dem biopsychosozialen Modell und beschreibt die Funktionsfähigkeit in verschiedenen Bereichen: Körperfunktionen und -strukturen (z. B. körperliche Leistungsfähigkeit, linksventrikuläre Funktion, Herzstrukturen), Aktivitäten (z. B. Umgang mit Stress, das Heben von Gegenständen, Autofahren) sowie Teilhabe (z. B. Beziehungen, Arbeit und Freizeitgestaltung). Diese Bereiche werden wiederum von weiteren Faktoren beeinflusst, etwa Umweltfaktoren (z. B. Klima, Luftqualität) und persönlichen Faktoren (z. B. Alter, Geschlecht, sozialer Hintergrund).

Früher Rehabilitationsbeginn empfohlen

Da die kardiologische Rehabilitation ein sehr günstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist, wird bei Patientinnen und Patienten mit entsprechender Indikation ein früher Rehabilitationsbeginn empfohlen, um die Teilnahmequote und die funktionellen Ergebnisse zu verbessern (Klasse I, Evidenzgrad C) – nach einem akuten Koronarsyndrom innerhalb der ersten 14 Tage und nicht später als 30 Tage; nach einer Bypass-Operation (CABG) innerhalb von 28 Tagen und nicht später als 42 Tage.


Ein früher Beginn der kardiologischen Rehabilitation sollte auch bei Hospitalisierung aufgrund einer dekompensierten Herzinsuffizienz erwogen werden, um die Krankenhausmortalität zu reduzieren (Klasse IIa, Evidenzgrad B2). Die Rehabilitation kann kurz nach Dekongestion und hämodynamischer Stabilisierung starten, wenn eine Krankenhausentlassung als möglich angesehen wird und eine leitliniengerechte medikamentöse Therapie eingeleitet wurde.

 

Eine telemetrische Überwachung während des körperlichen Trainings kann bei ausgewählten Patientinnen und Patienten in Erwägung gezogen werden (Klasse IIb, Evidenzgrad C), etwa bei NYHA-Klasse IV, komplexen ventrikulären Arrhythmien, kritischen Koronarstenosen oder Komorbiditäten, die die Belastbarkeit einschränken. Dadurch sollen Arrhythmien, Ischämien oder abnorme hämodynamische Reaktionen erkannt und ein früher Beginn der Rehabilitation ermöglicht werden, schloss Wilhelm seinen Teil des Vortrags.

Rehabilitation nicht nur bei KHK, Infarkt und Herzinsuffizienz

Prof. Dominique Hansen führte fort, dass die Leitlinien ein breites Spektrum von Herzerkrankungen abdecken, neben koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzinsuffizienz beispielsweise auch Herzklappenerkrankungen, angeborene Herzerkrankungen, Vorhofflimmern und Herztransplantationen.


Außerdem wird erläutert, wie mit Komorbiditäten umzugehen ist, darunter Frailty und Diabetes, und welcher Nutzen von der kardiologischen Rehabilitation erwartet werden kann. Beispielsweise wird bei Patientinnen und Patienten mit akutem oder chronischem Koronarsyndrom eine Rehabilitation empfohlen, um das Risiko für kardiovaskuläre Mortalität und Myokardinfarkt sowie die Zahl der Hospitalisierungen jeglicher Ursache zu reduzieren (Klasse I, Evidenzgrad A bzw. B1). Zur Reduktion von Hospitalisierungen jeglicher Ursache sowie zur Verbesserung der körperlichen Funktionsfähigkeit und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität besteht eine Klasse-I-Empfehlung mit Evidenzgrad B1.


Bei chronischer HFrEF wird die kardiologische Rehabilitation empfohlen, um Hospitalisierungen jeglicher Ursache zu reduzieren sowie die körperliche Funktionsfähigkeit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu verbessern (Klasse I, Evidenzgrad B1). Bei HFpEF wird sie zur Verbesserung der körperlichen Funktionsfähigkeit und der gesundheitsbezogenen Lebensqualität ebenfalls empfohlen (Klasse I, Evidenzgrad B1); zur Reduktion von Hospitalisierungen jeglicher Ursache sollte sie bei chronischer HFpEF erwogen werden (Klasse IIa, Evidenzgrad B1). Bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz mit LVAD sowie nach Herztransplantation wird die kardiologische Rehabilitation zur Verbesserung der körperlichen Funktionsfähigkeit empfohlen (Klasse I, Evidenzgrad B1). Zudem sollte eine kardiologische Rehabilitation bei dekompensierter Herzinsuffizienz so früh wie möglich erwogen werden, sofern dies medizinisch als sicher gilt, um sowohl die körperliche Funktionsfähigkeit als auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu verbessern (Klasse IIa, Evidenzgrad B1).


Auch weitere Indikationen für die kardiologischen Rehabilitation sind zu berücksichtigen und in den Leitlinien erläutert, darunter:

 

  • Aortenstenose nach TAVI oder chirurgischem Aortenklappenersatz (SAVR) (Klasse I, Evidenzgrad B1)
  • Nach Herzklappenoperation (Klasse IIb, Evidenzgrad B2)
  • Angeborene Herzerkrankung bei Erwachsenen und im Übergangsalter (Klasse I, Evidenzgrad B1)
  • Implantation eines ICD- oder CRT-Geräts (Klasse I, Evidenzgrad B1)
  • Vorhofflimmern (Klasse IIa, Evidenzgrad B1)
  • Pulmonale arterielle Hypertonie mit rechtsventrikulärer Dysfunktion (Klasse IIa, Evidenzgrad B1)
  • Potenziell kardiotoxische Krebstherapien (Klasse IIa, Evidenzgrad B1)
  • Primäre Kardiomyopathien ohne Arrhythmien oder symptomatische Herzinsuffizienz (Klasse IIb, Evidenzgrad C)


Hansen betonte zudem, dass bei einer Indikation zur Rehabilitation diese den Patientinnen und Patienten nicht aufgrund von Frailty oder Komorbiditäten vorenthalten werden sollte (Klasse III, Evidenzgrad C). Multiple Komorbiditäten seien kein Grund, die kardiologische Rehabilitation nicht in die Gesundheitsversorgung dieser Person zu integrieren.

Kardiologische Rehabilitation - Evidenzmatrix
© Bäck et al. 2026, modifiziert
Abb.: Empfehlungen und Evidenzmatrix zu Indikationen und Outcomes der kardiologischen Rehabilitation (Quelle: Bäck et al. 2026, modifiziert)

Kernkomponenten für ein individuelles Programm

Die Leitlinien erläutern außerdem, wie ein kardiologisches Rehabilitationsprogramm aussehen sollte, beginnend mit einer möglichst umfassenden Eingangsbeurteilung. Dabei gehe es nicht nur um die Anamnese, körperliche Untersuchungen und diagnostische Tests. Sie sollte auch die Erhebung patientenberichteter Outcomes einschließlich psychosozialer Faktoren beinhalten. Es sollte jeder Bereich erfasst werden, der durch die Herzerkrankung beeinträchtigt sein könnte. Die Eingangsbeurteilung bildet die Grundlage für ein individuell anpassbares Rehabilitationsprogramm.


Zum Abschluss seines Vortragsteils stellte Hansen die Kernkomponenten des Programms vor, die den Patientinnen und Patienten angeboten werden sollten und auf Selbstmanagement, Verhaltensänderung und Wissenserweiterung abzielen:

 

  • Optimierung der Medikation
  • Beratung zu körperlicher Aktivität und Training
  • Beratung zu Ernährung, psychosozialer Gesundheit und Sexualität
  • Rauchstopp
  • Management von Frailty, Komorbiditäten und Umweltfaktoren
  • Hilfestellung bei der beruflichen Wiedereingliederung

Telemedizin und digitale Unterstützung

Prof. Maria Bäck ging zunächst auf digitale Gesundheitstechnologien ein. Sie stellen eine wichtige Ergänzung der modernen kardiologischen Rehabilitation dar, indem sie ein strukturiertes Selbstmonitoring, eine personalisierte Versorgung und eine stärkere Patienteneinbindung unterstützen.


Telekonsultationen in Kombination mit Telemonitoring bei Patientinnen und Patienten mit Herzinsuffizienz werden durch eine Klasse-I-Empfehlung mit Evidenzgrad B1 gestützt, da dieser Ansatz die kurzfristige kardiovaskuläre Mortalität und Hospitalisierungen reduziert. Darüber hinaus sollten Telekonsultationen bei allen Patientinnen und Patienten in kardiologischer Rehabilitation erwogen werden, um Teilnahme, Adhärenz und Zielerreichung zu verbessern (Klasse IIa, Evidenzgrad B2).


KI-Methoden zur Früherkennung kardiovaskulärer Ereignisse und zur Verbesserung klinischer Entscheidungen sowie zur Förderung von Patientenschulung, Adhärenz und der Zielerreichung erhielten eine Klasse-IIb-C-Empfehlung. Wearables und Smartphone-Apps zum Selbstmonitoring sollten erwogen werden, um die Rehabilitationsziele besser zu erreichen (Klasse IIa, Evidenzgrad B1). Klinisch validierte digitale Entscheidungshilfen sollten erwogen werden, um informierte Patientenentscheidungen zu unterstützen und Behandelnden die Einhaltung leitliniengerechter Therapien zu erleichtern (Klasse IIa, Evidenzgrad B1).

Durchführungsformen: Zentrum, Telerehabilitation oder hybrid

Kardiologische Rehabilitation kann in entsprechenden Einrichtungen sowie indikationsabhängig als Telerehabilitation zu Hause durchgeführt werden. Die hybride kardiologische Rehabilitation kombiniert Elemente beider Formen.


Die Evidenz unterstützt sämtliche Durchführungsformen. Für einrichtungsbasierte Programme besteht eine Klasse-I-B1-Empfehlung. Kardiologische Telerehabilitation (CTR) und hybride CTR sollten für die meisten Patientengruppen erwogen werden (indikationsabhängig Klasse IIa oder IIb, Evidenzgrad B1/B2), während nicht digital unterstützte Programme zu Hause bei ausgewählten Patientinnen und Patienten mit niedrigem Risiko erwogen werden können (Klasse IIb, Evidenzgrad B1). Die Auswahl der Durchführungsform der kardiologischen Rehabilitation sollte durch Shared Decision Making erfolgen und dabei die Patientenperspektiven, die klinischen Bedürfnisse, aber auch die verfügbaren Ressourcen und die Infrastruktur berücksichtigen.

Unterversorgung, Barrieren und Evidenzlücken

Trotz klarer Indikationen zur kardiologischen Rehabilitation wird sie weltweit weiterhin deutlich zu selten genutzt, mahnte Bäck. Barrieren für die Inanspruchnahme bestehen auf unterschiedlichen Ebenen: auf Patientenebene sowie auf Ebene der Programme, der Behandelnden und des Gesundheitssystems. Um diese Barrieren zu überwinden, heben die Leitlinien mehrere konkrete Handlungsansätze hervor (Klasse I, Evidenzgrad B2 bzw. C):

 

  • ausdrückliche ärztliche Empfehlung der kardiologischen Rehabilitation
  • automatische Zuweisung einschließlich elektronischer Tools und begleitet von einem individuellen Gespräch mit einer Fachperson bei akutem und chronischem Koronarsyndrom
  • Einladung zu einem initialen Rehabilitationsassessment bei akutem und chronischem Koronarsyndrom
  • bessere Verfügbarkeit kardiologischer Rehabilitationsprogramme


Während der Entwicklung der Leitlinien wurden zudem aktuelle Evidenzlücken identifiziert. So gibt es nur begrenzte Evidenz zur Prärehabilitation und zum routinemäßigen Einsatz von patientenberichteten Outcome-Maßen (PROMs) sowie zu langfristigen Vergleichen und zur Kosteneffektivität der verschiedenen Durchführungsformen. Auch für bislang wenig untersuchte Indikationen und Patientengruppen besteht weiterer Forschungsbedarf, darunter SCAD, INOCA, LVAD, junge Erwachsene und Schwangere sowie Patientinnen und Patienten mit primären Kardiomyopathien, autonomen kardialen Störungen oder Multimorbidität. Zudem gibt es nur begrenzte Evidenz zu Interventionen, welche die Teilnahme fördern und speziell auf Frauen beziehungsweise auf unterschiedliche kulturelle oder sozioökonomische Kontexte zugeschnitten sind. Auch die Einflussfaktoren für Programmabbrüche und langfristige Non-Adhärenz sind bislang nur unzureichend verstanden.

Expertenkommentar

Aufgrund der hohen Inzidenz und Prävalenz kardiovaskulärer Erkrankungen und weil Erkrankte wegen akutmedizinischer Behandlungserfolge länger leben, in Verbindung mit einer immer älter werdenden Bevölkerung, nimmt der Reha-Bedarf kontinuierlich zu, auch in der Kardiologie. Deshalb attestieren die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Europäische Allianz für kardiovaskuläre Gesundheit (EACH) der Rehabilitation eine überragende Bedeutung zur Wiederherstellung und zur Erhaltung der kardiovaskulären Gesundheit, wie auch die WHO-Initiative „Rehabilitation 2030: A Call for Action“ zeigt. Diese Bedeutung unterstreicht die Europäische Gesellschaft für Kardiologie (ESC) mit den ersten Leitlinien zur kardiologischen Rehabilitation in ihrem seit 1994 bestehenden Programm „Clinical Practice Guidelines “.


Die Leitlinien betonen nachdrücklich die große Bedeutung der Patientenperspektive für die Vereinbarung realistischer Reha-Ziele. Dazu sollten nicht nur die Diagnosen nach ICD kodiert werden, sondern auch Funktionen und Fähigkeiten, die durch die Herzerkrankung eingeschränkt sind, anhand der ICF-Klassifikation (International Classification of Functioning, Disability and Health) erfasst und die Erreichung individueller Reha-Ziele auch mit Hilfe von PROMs (patient-reported outcome measures) überprüft werden. Für eine individuelle, an diesen Funktionseinschränkungen ausgerichtete, multimodale Therapie (comprehensive rehabilitation) ist ein interdisziplinäres Team aus vielen Berufsgruppen notwendig, welches in der Regel unter einer ärztlichen bzw. kardiologischen Gesamtleitung eng zusammenarbeitet.


Obwohl die Teilnahme an einer kardiologischen Rehabilitation in vielen Indikationen harte klinische Endpunkte, wie kardiovaskuläre Mortalität, erneute Krankenhausaufnahme, Herzinfarktrezidiv und Vorhofflimmern, signifikant senkt und die körperliche Belastbarkeit im Alltag sowie die Lebensqualität signifikant gesteigert werden, ist die Teilnahmerate über alle Indikationen weiterhin viel zu niedrig. Daher bedeuten diese erste Leitlinien durch die größte internationale kardiologische Fachgesellschaft einen enormen Gewinn an Sichtbarkeit und Wahrnehmung für die kardiologische Rehabilitation, die weit über bisherige nationale Aktivitäten hinausgeht. Die ESC-Leitlinien sollten dazu beitragen, die kardiologische Rehabilitation als evidenzbasierte Therapie auf Seiten der zuweisenden Kliniken, Ärztinnen und Ärzte, Patientinnen und Patienten sowie Kostenträger fest zu etablieren und dadurch mehr Erkrankten zugutekommen zu lassen.

Zur Person

Prof. Bernhard Schwaab

Prof. Bernhard Schwaab ist Ärztlicher Direktor und Chefarzt für Kardiologie und Angiologie an der Curschmann Klinik, Timmendorfer Strand, einem Rehabilitationszentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Er gehört dem Vorstand der Deutschen Herzstiftung an und ist Past-Präsident der Deutschen Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen (DGPR).

Prof. Bernhard Schwaab

Take-aways

  • Die ESC hat 2026 erstmals eigene Leitlinien zur kardiologischen Rehabilitation veröffentlicht.
  • Ein früher Beginn der kardiologischen Rehabilitation soll die Teilnahme und die Outcomes verbessern.
  • Das Indikationsspektrum reicht deutlich über KHK und Herzinsuffizienz hinaus und umfasst unter anderem Herzklappenerkrankungen, Vorhofflimmern und angeborene Herzerkrankungen.
  • Patientenzentrierte Behandlungsziele, Shared Decision Making und patientenberichtete Outcomes sind zentrale Bestandteile der kardiologischen Rehabilitation.
  • Ein individuelles Rehabilitationsprogramm verbindet körperliches Training mit medikamentöser Optimierung, Lebensstilinterventionen und psychosozialer Unterstützung.
  • Telerehabilitation und hybride Programme können für viele Patientengruppen eine Alternative zur einrichtungsbasierten Rehabilitation sein.
  • Die kardiologische Rehabilitation wird weiterhin zu selten genutzt und für mehrere Indikationen und Patientengruppen bestehen relevante Evidenzlücken.

Referenzen

  1. Bäck M et al. 2026 ESC Guidelines on cardiac rehabilitation. Eur J Prev Cardiol. Published online August 28, 2026. doi:10.1093/eurjpc/zwag417

  2. Bäck M et al. 2026 ESC Guidelines on Cardiac Rehabilitation. 2026 ESC Guidelines and Document overview. 28.08.2026, ESC-Kongress, München

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