Seit dem 1. Oktober 2019 haben Veranstalter von Weiter- und Fortbildungen im Bereich der Kardiologie die Möglichkeit, ihre Veranstaltungen zusätzlich auch durch die neue AGIK-Schirmherrschaft auszeichnen zu lassen.
Voraussetzungen für die AGIK-Schirmherrschaft
Grundvoraussetzung für die AGIK-Schirmherrschaft ist die parallele Beantragung der DGK- Schirmherrschaft.
Außerdem gilt:
Die Schirmherrschaft der DGK wurde beantragt und erteilt.
Wenigstens ein/e wissenschaftliche/r Leiter/in bzw. Vorsitzende/r ist Mitglied der jeweiligen DGK-Arbeitsgruppe.
Ein Großteil der Vorträge hat den fachlichen Schwerpunkt Interventionelle Kardiologie zum Inhalt.
Betrieben von der HKM - Herz-Kreislauf-Medizin gGmbH
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