Prävention: Lauterbach plant „Herz-Gesetz“

 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konkretisiert Pläne zur Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen: Gutscheine für Herz-Check-ups sowie die Ausweitung der Erstattungsfähigkeit von Statinen und der Nikotinersatztherapie, wie er der „BILD“ mitteilte. Das „Herz-Gesetz“ könnte schon nächstes Jahr in Kraft treten.

Von:

Martin Nölke

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

17.04.2024

 

Bildquelle (Bild oben): K-i-T / Shutterstock.com

Voucher-System für Gesundheits-Check-ups

Cholesterin, Bluthochdruck, Diabetes-Risiko – mit dem geplanten „Herz-Gesetz“ sollen im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen bevölkerungsweit Werte gemessen werden, die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen.


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „Wir wollen deutschlandweit bei Kindern und Jugendlichen, bei 25-Jährigen, bei 35-Jährigen und bei 50-Jährigen mit einem Gutschein-System alle auffordern, sich die Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit.“ Bei den U9-Untersuchungen (Alter 5–6 Jahre) deutete Lauterbach ein Screening auf erhöhte Cholesterin-Werte bzw. auf familiäre Hypercholesterinämie an, um frühzeitig therapieren zu können, auch mittels cholesterinsenkender Medikamente.


Die Herz-Check-ups sollen über Voucher funktionieren, die in Apotheken oder in der Arztpraxis eingelöst werden können. „Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln“, so Lauterbach. Die Einladung mit den Gutscheinen für die Untersuchungen soll über die Krankenkassen erfolgen.

Maßnahmen zu Hypercholesterinämie und Nikotinersatztherapie

 

Es ist vorgesehen, die Erstattungsfähigkeit von Cholesterin-senkenden Medikamenten (Statine) auszudehnen, erklärte Lauterbach. Hinsichtlich familiärer Hypercholesterinämie fügte der Bundesgesundheitsminister hinzu: „Je früher man damit beginnt, desto besser: Bei Kindern, die eine familiäre [genetische; Anm. d. Red.] Belastung haben, muss man schon im Kindesalter anfangen.“ Zudem soll die Kostenübernahme zur Tabakentwöhnung und zur ärztlichen Rauchstopp-Beratung ausgeweitet werden.


Lauterbach plant, das Gesetz noch vor der Sommerpause vorzulegen mit dem Ziel, dass das „Herz-Gesetz“ zum nächsten Jahr in Kraft tritt.


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