Seit Anfang des Jahres ist das elektronische Rezept in der Praxis ja Pflicht. Wir waren davor sehr gespannt, wie das funktionieren wird. Befürchtet hatten wir, dass wir doch vielen zusätzlich einen Ausdruck auf Papier werden mitgeben müssen, da wir sehr viele ältere Patientinnen und Patienten haben.
In echt gestaltete sich dann jedoch alles sehr viel unproblematischer. Die Betroffenen kannten das Procedere in der Regel schon von ihren Hausärztinnen und Hausärzten. Wir haben die Patientinnen und Patienten lediglich noch darauf hingewiesen, dass sie nicht sofort in die Apotheke gehen sollten, sondern etwas verzögert, damit potentielle Probleme mit der Telematik-Infrastruktur oder mit unserer Praxis-EDV nicht zu Schwierigkeiten beim Abrufen des Rezeptes in der Apotheke führen, was aber glücklicherweise bisher nicht vorgekommen ist. Ein zusätzlicher Ausdruck auf Papier wurde entgegen allen unseren Befürchtungen bisher auch noch nicht notwendig.
Demnächst wird dann ja der nächste Schritt kommen, die elektronische Patientenakte (ePA). Damit haben wir in unserer Praxis noch keine eigenen Erfahrungen. Eine andere Praxis in dem Facharztzentrum, in dem wir arbeiten, nutzt sie schon und befüllt sie auch schon. Ich persönlich habe jedoch so meine Zweifel über die Sinnhaftigkeit der ePA in der derzeitigen Form.
Gerade wir als Facharztpraxis würden natürlich von einer ePA enorm profitieren, müssen wir doch bisher regelmäßig Vorbefunde händisch anfordern. Voraussetzung wäre jedoch, dass die Daten in einem solchen Format vorliegen, dass sie leicht zu durchsuchen wären, was derzeit wohl nicht der Fall ist. Außerdem müssten die Daten auch vollständig sein, was auch nicht gewährleistet ist, wenn der Patient darüber entscheiden kann, was in die ePA kommt, bzw. was wieder rausfliegt. Und da die Erstbefüllung der ePA zeitaufwendig sein kann, müsste es dafür auch eine angemessene Vergütung geben. Da alle kardiologischen Praxen heute schon hochgradig digitalisiert sind, wird das Einstellen unserer Befunde, bei entsprechenden Schnittstellen der Praxis-EDV, dann wohl kein großer Akt sein.
Ich kann nur hoffen, dass meine Bedenken bezüglich der ePA, sich genauso auflösen werden, wie meine Bedenken zum elektronischen Rezept.
Lesen Sie hier den Herzmedizin.de-Beitrag zum Status der E-Rezepte: https://herzmedizin.de/fuer-aerzte-und-fachpersonal/news/medizin-praxis/status-e-rezept.html
Hier finden Sie einen weiteren Beitrag von Dr. Heribert Brück: Internetbewertungen