Das geplante „Herz-Gesetz“ von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach soll dafür sorgen, dass die deutsche Bevölkerung verstärkt an Vorsorgeuntersuchungen teilnimmt. So sollen Werte erhoben werden, die Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen darstellen können – wie etwa Cholesterin, Bluthochdruck und Diabetes-Risiko.
„Wir wollen deutschlandweit Kinder und Jugendliche, 25-Jährige, 35-Jährige und 50-Jährige mit einem Gutschein-System auffordern, Werte messen zu lassen: den Blutdruck, auch den Risikofaktor Zuckerkrankheit“, erklärt Lauterbach. Um so früh wie möglich therapieren zu können, seien schon bei U9-Untersuchungen im Alter von 5 bis 6 Jahren Screenings auf erhöhte Cholesterin-Werte und angeborene Störungen des Fettstoffwechsels möglich.
Gutscheine für Herz-Check-ups werden nach Inkrafttreten des „Herz-Gesetzes“ in Apotheken und Arztpraxen einlösbar sein. „Das werden wir später über die elektronische Patientenakte abwickeln“, so Lauterbach. Die Einladung mit den Gutscheinen für die Untersuchungen soll über die Krankenkassen erfolgen.