Nach Entscheidung des Komitees des DGK-ZfKVF oder - im Falle einer beantragten finanziellen Förderung - nach Entscheidung des DGK-Vorstands erhalten Sie schriftlich das Ergebnis der Antragstellung.
Nach der Bewilligung von Fördermitteln durch den DGK-Vorstand wird mit der DGK-Geschäftstelle eine Fördervereinbarung abgeschlossen und, falls gewünscht, das über die formale Zusage hinausgehende Unterstützungsschreiben (Endorsement-Schreiben) erstellt.