Gibt es Einreichungsfristen?
Eine Einreichung von Antragen auf Förderung durch das DGK-Zentrum ist ganzjährig möglich.
Formal vollständige Anträge, die uns bis zu 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin erreichen, werden mit auf die Tagesordnung genommen. Erreicht uns ein Antrag nach der Frist, planen wir diesen für den folgenden oder nächstmöglichen Termin.
Nächste Sitzungstermine des DGK-ZfKVf
- 15. Juli 2025
- 25. September 2025
- 11. Dezember 2025
Priorisierung
Wir möchten jedem Antrag ausreichend Zeit für eine Vorstellung im Komitee einräumen. Übersteigt die Anzahl der eingehenden Anträge den verfügbaren Zeitrahmen, erfolgt eine Priorisierung nach Datum des Antragseingangs.
DIe Geschäftsstelle wird Sie entsprechend informieren.