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Politik-Update: Fachärztetag, Hybrid-DRGs und Reformen

Der Berufspolitiker und Kardiologe Dr. Norbert Smetak berichtet regelmäßig im Interview mit Herzmedizin.de über aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik aus der Sicht der Niedergelassenen. Dieses Mal geht es um die Debatten vom SpiFa-Fachärztetag zu den anstehenden Reformen und zur Digitalisierung sowie die in Kraft getretenen Hybrid-DRGs.

Von:

Martin Nölke

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

25.03.2026

 

Bildquelle (Bild oben): K-i-T / Shutterstock.com

HERZMEDIZIN: Herr Dr. Smetak, vergangene Woche war der Fachärztetag des Spitzenverbands der Fachärzteschaft (SpiFa), in dessen Vorstand Sie aktiv sind. Welches waren für Sie die wichtigsten Programmpunkte und Diskussionen?

 

Smetak: Die anstehenden Reformen standen im Mittelpunkt: die Notfallreform, das Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) bis hin zum Primärarzt- bzw. Primärversorgungsmodell. Dazu kamen digitale Themen – insbesondere KI und die digitale Ersteinschätzung, die Notambulanzen und Praxen gleichermaßen entlasten soll. Sehr konkret wurde die Sorge um eine mögliche Abschaffung entbudgetierter Leistungen im Facharztsystem. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist unter Beschuss durch die Krankenkassen. Auch der Bundesrechnungshof hat sich dazu geäußert, dabei allerdings nur die Argumente der Krankenkassen übernommen, ohne die ärztliche Seite angemessen zu berücksichtigen.


Die Gemengelage beim KHAG bleibt schwierig. Ob die jetzige Reform, die angestrebte Zentralisierung und damit auch eine bessere Versorgung und Kosteneinsparungen bringt, ist offen. Es gibt zahlreiche Ausnahmeregelungen der Länder – bis zu sechs Jahre sind Sonderregelungen möglich. Die Vorhaltepauschalen werden kritisiert, und auch das DRG-Hamsterrad ist noch enthalten. Man ist noch sehr skeptisch. Aber immerhin: Es tut sich etwas. Die anderen Reformen machen bisher nicht den Anschein, dass sie schnell kommen.

Zur Person

Dr. Norbert Smetak

Dr. Norbert Smetak ist niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck. Der 67-Jährige ist seit vielen Jahren auf berufspolitischer Ebene in führenden Positionen bei unterschiedlichen Ärzteverbänden aktiv: Vorsitzender bei MEDI, Vorstandsmitglied beim Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa), Bundesvorsitzender des Bundesverbands Niedergelassener Kardiologen e. V. (BNK) sowie Vizepräsident beim Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI).

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Apothekenreform

HERZMEDIZIN: Die Apothekenreform war ebenfalls Thema auf dem Fachärztetag. Der DGK-Präsident äußerte sich zum 3B-Screening in Apotheken (Blutdruck, Blutzucker, Blutfette) positiv. Wie sehen Sie das?


Smetak: Die Apotheken haben eigentlich genug zu tun. Ich halte es nicht für sinnvoll, verstärkt Testungen in Apotheken zu machen. Prävention gehört primär in ärztliche Hand. Wenn jemand in der Apotheke einen leicht erhöhten Wert gemessen bekommt – was bedeutet das? Es braucht Hintergrundwissen und medizinische Einordnung. Am Ende kommt die Arbeit dann ohnehin wieder in den ärztlichen Bereich. Lieber direkt in den Praxen genügend Freiraum schaffen und dort screenen. Warum einen weiteren Sektor aufmachen? Es braucht keine Hilfe von außen, sondern bürokratische Entlastung und bessere Strukturen.

KI und Digitalisierung

HERZMEDIZIN: Apropos Entlastung – digitale Ersteinschätzung, E-Überweisung, KI-gestützte Dokumentation wurden auf dem SpiFa-Fachärztetag diskutiert. Inwieweit kann die Digitalisierung bei der Entlastung helfen?


Smetak: Das wird an vielen Stellen Entlastung bringen, die es auch braucht. Eine E-Überweisung – mit sinnvoll strukturierten Vorbefunden – ist für ein Primärversorgungsmodell auch zwingend erforderlich. Die elektronische Patientenakte (ePA) kann das so nicht leisten. Sie ist patientengeführt, kann von den Patientinnen und Patienten angepasst werden und die Nutzungshürden sind nach wie vor zu hoch. Zudem sei angemerkt, dass die Kliniken die ePAs bisher nur sehr mangelhaft befüllen.


KI-gestützte Tools in der Dokumentation und anderen Bereichen sind die Zukunft. In zwei bis drei Jahren wird das in vielen Bereichen Standard sein und wird beispielsweise zunehmend in Praxisverwaltungssysteme integriert. Ich arbeite selbst mit Tools wie Open Evidence und gehe davon aus, wer KI auf Dauer nicht nutzt, riskiert langfristig auch rechtliche Nachteile – denn wenn das Werkzeug vorhanden ist und zur Fehlervermeidung hätte beitragen können, wird man sich dafür rechtfertigen müssen, es nicht eingesetzt zu haben.


Wichtig ist, dass wir uns nicht einseitig auf US-amerikanische oder chinesische Produkte verlassen. Wir müssen eigene KI-Entwicklung vorantreiben, unsere Studien und Versorgungsforschung mit Daten füttern und die Datenhoheit behalten. 


HERZMEDIZIN: Letzte Woche hat die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) mit dem Nationalen Herz-Netz (NHN) einen umfassenden Aufschlag gemacht, Daten hierzulande besser zu nutzen.


Smetak: Ich denke, da ist man auf einem richtigen Weg. Es ist wichtig, Vernetzung in sämtlichen Bereichen zu schaffen und entsprechende Strukturen aufzubauen und gemeinsam zu nutzen.

Belegarztwesen und nicht-ärztliche Berufe

HERZMEDIZIN: „Schlüsselrolle oder Stolperstein?“, fragte eine Diskussionsrunde auf dem Fachärztekongress über die Zukunft des Belegarztwesens. Wie lautet Ihre Antwort?

 

Smetak: Ein kritisches Thema. Das Belegarztwesen ist eigentlich eine optimale Verknüpfung zwischen ambulant und stationär, aber die Vergütungsstruktur mit aDRGs (allgemeine DRGs) und bDRGs (Beleg-DRGs) hat das System kaputt gemacht. Durch die Krankenhausreform werden weitere Belegabteilungen schließen. In anderen Ländern, etwa den USA, betreuen die niedergelassenen Kardiologinnen und Kardiologen ihre Patientinnen und Patienten auch an der Klinik mit, was Informationsverluste verhindert und eine bessere Adhärenz nach sich zieht. Wenn die Belegärztinnen und -ärzte hierzulande verschwinden, verlieren wir damit sektorenübergreifende Betreuung aus einer Hand. Ohne Anpassungen in den Vergütungsstrukturen stirbt das Belegarztwesen, muss man sagen.


HERZMEDIZIN: Beim SpiFa-Fachärztetag wurde auch die stärkere Einbindung nicht-ärztlicher Gesundheitsberufe diskutiert …


Smetak: Der Ansatz ist nicht neu. Eine grundlegende Frage bleibt: Woher sollen die Fachkräfte kommen? Physician Assistants rekrutieren sich zum Großteil aus dem MFA-Bereich, wo ohnehin Mangel herrscht. Wir ziehen damit Personal aus einem Bereich ab, um es in einen anderen zu schieben. Sinnvoller wäre es, den MFA-Beruf finanziell attraktiver zu gestalten und bestehende Fortbildungscurricula konsequent zu nutzen. Delegationsmöglichkeiten, etwa bei Prävention oder Hausbesuchen, sehe ich durchaus positiv. Aber das Grundproblem des Fachkräftemangels löst sich dadurch nicht.

Hybrid-DRGs und GOÄ

HERZMEDIZIN: Zum 1. Januar sind die neuen Hybrid-DRGs in Kraft getreten – gibt es schon erste Erfahrungswerte?


Smetak: Zum Teil negative: Der Medizinische Dienst stellt nun Leistungen ähnlich wie im stationären Bereich in Frage – das bedeutet Aufschub bei der Vergütung. Die Sachkosten bleiben ein ungeklärtes Thema. Zudem sollen im Zuge des KHAG Kinder sowie Menschen mit Behinderung, die bisher bei Hybrid-DRGs ausgeschlossen sind, noch integriert werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich eine größere Menge an entsprechenden Hybrid-DRGs auswirkt. Kritisch zu sehen ist zudem die geplante Herabsetzung bzw. Angleichung an den EBM bis 2030. Das ist für Kliniken wie Niedergelassene gleichermaßen problematisch. Viele dieser Hybrid-DRGs werden ohnehin an Kliniken durchgeführt – entweder durch die Klinik selbst oder durch kooperierende Niedergelassene, weil die Infrastruktur es erfordert.


Darüber hinaus gibt es die Diskussion, dass die ambulante Medizin den Kliniken hier etwas wegnimmt. Dabei sollten Hybrid-DRGs ein gemeinsames Interesse sein und keine Konkurrenzsituation fördern. In anderen Ländern wird noch mehr ambulantisiert. Entscheidend ist, dass die Vergütung auskömmlich gestaltet wird und schwierige Fälle im Krankenhaus besser honoriert werden.

 

HERZMEDIZIN: Abschließend noch die Frage: Wie geht es bei der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) weiter?


Smetak: Es kristallisiert sich heraus, dass die neue GOÄ wohl erst 2028 kommt. Das signalisieren inzwischen viele Seiten, darunter auch Vertreter der privaten Krankenversicherung (PKV) wie Herr Reuther. Das gibt uns von Kardiologenseite Zeit, Nachbesserungen zu erzielen. Dafür sind wir weiterhin im Gespräch mit der Bundesärztekammer (BÄK) und der PKV.

Die Krankenhausreform soll mit dem Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) praxistauglicher ausgestaltet werden. Dabei bleiben die grundsätzlichen Ziele bestehen: Spezialisierung, Bündelung von Kompetenzen, effizienterer Personaleinsatz. Das KHAG räumt den Bundesländern größere Flexibilität in der Krankenhausplanung ein und lässt mehr Ausnahmeregelungen zu. Die Finanzierung des Transformationsfonds zur Förderung von Strukturveränderungen erfolgt nun aus Steuermitteln anstelle der GKV.


Der Parlamentsbeschluss erfolgte am 06.03.2026; die Abstimmung im Bundestag ist für den 27.03.2026 angesetzt.


BMG: Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) 

Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll die Leistungserbringenden stärker sektorenübergreifend vernetzen und eine gezieltere Patientensteuerung ermöglichen. Mit der bundesweiten Errichtung von sogenannten Gesundheitsleitsystemen werden die Rettungsleitstellen (Notruf 112) und die Akutleitstellen (116117) digital vernetzt und standardisierte Ersteinschätzungssysteme eingeführt. Zudem ist die bundesweite Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ) vorgesehen, bestehend aus Krankenhaus-Notaufnahme, ambulanten Notdienststrukturen und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein eigenes Leistungssegment „Medizinische Notfallrettung“ geschaffen.


Der Referentenentwurf wurde am 17.11.2025 veröffentlicht; die Beschlussfassung im Kabinett wurde von Ende März auf Ende April 2026 verschoben.


BMG: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) sind u. a. neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen. Damit soll die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen gestärkt und relevante Erkrankungsrisiken früher erkannt werden. Apotheken sollen zudem künftig Impfungen mit Nicht-Lebendimpfstoffen durchführen und Schnelltests gegen bestimmte Erreger anbieten können. Darüber hinaus soll die Abgabe ausgewählter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung ermöglicht werden – bei der Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen.


Das ApoVWG wurde am 17.12.2025 vom Kabinett beschlossen und befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.


BMG: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)

Die geplante Reform der Primärversorgung sieht vor, dass im Regelfall die hausärztliche Versorgung als erste Anlaufstelle fungiert. Dabei könnte auch eine digitale Ersteinschätzung bei der Patientensteuerung unterstützen. Zu den Zielen der komplexen Strukturreform gehören eine bedarfsgerechtere Patientenversorgung, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie eine schnellere Terminvergabe.


Ein Referentenentwurf ist für den Sommer vorgesehen, ein Inkrafttreten wird für 2028 angestrebt.

 

BMG: Ministerin Warken zum geplanten Primärversorgungssystem

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