HERZMEDIZIN: Die Krankenhausreform sieht vor, dass ab 2026 jährlich mindestens eine Million vollstationäre Fälle durch Hybrid-DRG zu leisten sind. Derzeit wird eine entsprechende Leistungsauswahl erarbeitet. Was bedeutet das für die niedergelassenen Kardiologinnen und Kardiologen?
Smetak: Noch wenig, weil bislang kaum kardiologische Leistungen enthalten sind. Zwar wurden ursprünglich zahlreiche Eingriffe wie Herzkatheter oder elektrophysiologische Verfahren aufgeführt, doch diese wurden vorerst zurückgestellt. Die trilateralen Verhandlungen zwischen KBV, dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) führten bisher nur zu Minimalkompromissen.
Das Hauptproblem ist die „EBM-isierung“: Die Vergütung bei den Hybrid-DRGs liegt aktuell nah am Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Das macht es für Krankenhäuser wirtschaftlich unattraktiv, bei den stationären DRGs umzusteigen – und für Niedergelassene ebenso, solche Leistungen zu übernehmen. Andere Länder – etwa Österreich oder die nordischen Staaten – zeigen, dass Hybridmodelle funktionieren können, wenn sie durch attraktive Vergütung tatsächlich Anreize schaffen.
HERZMEDIZIN: Wie steht es um Notfallreform und Krankenhausreform?
Smetak: Die Notfallreform liegt im Grunde bereits fertig in der Schublade. Da gab es schon viel an Vorarbeit. Die sollte und kann man auch relativ rasch umsetzen – muss man auch zusammen mit der Krankenhausreform, um beispielsweise zu klären, welche Krankenhäuser integrierte Notfallzentren (INZ) vorhalten sollen.
Bei der Krankenhausreform gibt es jetzt einige Öffnungsklauseln – da wird sich zeigen, inwieweit das hilft. Von Vorteil ist sicher, dass die Krankenkassen hinsichtlich der Leistungen für die Bürgergeldempfangenden entlastet werden sollen. Das macht 10 bis 11 Milliarden Euro aus. Es bleibt die weitere Umsetzung abzuwarten, siehe auch die Krankenhaus-Klagen in NRW, denn es muss alles ineinandergreifen: Notfallreform, Krankenhausreform, Hybrid-DRGs und die ambulante Reformierung.
HERZMEDIZIN: Im letzten Interview hatten Sie noch ausstehende Gespräche mit der BÄK zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen (GOÄ) erwähnt. BNK, die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und die Arbeitsgemeinschaft Leitender Kardiologischer Krankenhausärzte (ALKK) hatten im Vorfeld insbesondere die deutliche finanzielle Abwertung von kardiologischen Verfahren wie Herzkatheter-Untersuchungen und Stress-Echokardiographie kritisiert. Ist eine Annäherung gelungen?
Smetak: Wir hatten Mitte Dezember Gespräche und sind ein Stück weiter. Mitte April wird es ein weiteres Klärungsgespräch mit der BÄK geben. Eine leichte Bewegung ist zu erkennen, aber kein wirklicher Durchbruch im kardiologischen Bereich.
HERZMEDIZIN: Zum Abschluss die Frage: Wer wird Bundesgesundheitsminister oder -ministerin?
Smetak: Wer auch immer das BMG leiten wird – wir wünschen die Einbindung der Ärzteschaft in ihrer gesamten Breite. Nur so können pragmatische Lösungen gefunden und auch umgesetzt werden.