G-BA – Gemeinsamer Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland.

Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses gehören die Bewertung neuer Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen, die Prüfung neuer Untersuchungsmethoden und die Festlegung von Qualitätsstandards. Der G-BA hat zudem den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern.

Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesministerium für Gesundheit.

Diese Seite teilen