Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses gehören die Bewertung neuer Arzneimittel auf ihren Zusatznutzen, die Prüfung neuer Untersuchungsmethoden und die Festlegung von Qualitätsstandards. Der G-BA hat zudem den gesetzlichen Auftrag, Projekte zu neuen Versorgungsformen und zur Versorgungsforschung zu fördern.
Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat das Bundesministerium für Gesundheit.