HERZMEDIZIN: Was sind aus Ihrer Sicht weitere gesundheitspolitische Themen im niedergelassenen Bereich, die aktuell brennen?
Smetak: Es beschäftigen uns weiterhin diverse Reformen, die anstehen: das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), die Entbudgetierung und die Hybrid-DRGs. Am Rande auch die Notfallreform.
Beim KHVVG ist ein kontroverser Punkt die Öffnung der Krankenhausambulanzen. Wir wissen alle, dass die Krankenhäuser dies vielfach nicht wollen und es personell auch nicht abdecken können. Da wird unnötig eine Front gegen die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen aufgemacht. Andererseits entstehen für Niedergelassene, wenn sie kooperativ in Krankenhäusern arbeiten, Probleme hinsichtlich Sozialversicherungspflicht und Scheinselbstständigkeit. Hier könnte man tatsächlich eine Verzahnung schaffen.
Weiterhin möchten wir die Entbudgetierung für Fachärztinnen und Fachärzte vorantreiben. Sie ist für Hausärztinnen und -ärzte im Koalitionsvertrag geplant, aber bislang noch nicht umgesetzt.
Bei den Hybrid-DRGs, die auch laut Koalitionsvertrag vorgesehen sind, fehlen uns noch sinnvolle Rahmenbedingungen für die Kliniken und Niedergelassenen. Die Kalkulationen für die kardiologischen Leistungen durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sind nicht zielführend. Teils sind Kosten unter dem Niveau des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) angesetzt. Die Kliniken sind dann gezwungen, doch wieder stationäre Leistungen zu erbringen, und die Niedergelassenen erbringen die Leistung dann einfach nicht, wenn sie sich nicht tragen.
HERZMEDIZIN: Abschließend zum Gesundes-Herz-Gesetz: Dazu wird der Bundestag am 6. November beraten. Was denken Sie, wie es da weitergeht?
Smetak: Es wird mit Abstrichen kommen, hoffe ich. Es war ursprünglich viel Unmut entstanden, dass hier der Gesetzgeber mehr oder weniger Therapien empfiehlt bzw. vorschreibt. Das war handwerklich vom BMG nicht optimal gemacht. Durch die Nachbesserungen ist nun der normale Weg über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) berücksichtigt. Fachlich sind zudem Unterschiede in den Leitlinien zu Tage getreten zwischen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) sowie denen der European Society of Cardiology (ESC), die wir als Kardiologinnen und Kardiologen unterstützen. Die Diskussion, wonach überspitzt gesagt durch das GHG jeder Mensch Statine erhalten solle, hat der Sache erst mal nicht gutgetan. Dabei geht es im GHG – neben vielen anderen Maßnahmen – darum, Hochrisikopatienten und -patientinnen stärker zu berücksichtigen und präventiv bzw. sekundär präventiv tätig zu werden, bevor ein kardiovaskuläres Ereignis eintritt. Ich hoffe nicht, dass durch die anfänglichen handwerklichen Fehler und die überspitzte Kritik eine Blockadehaltung entsteht.
„Das Gesetz hat gute Ansätze, die wir in der Prävention wirklich brauchen.“
Dr. Norbert Smetak zum Gesundes-Herz-Gesetz