Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, sagt zum aktuellen GHG-Entwurf: „Am eigentlichen Ziel der gesetzlichen Änderungen bestand nie Zweifel. Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Mit dem heute beschlossenen Entwurf stimmt auch der Weg wieder: umfassende Recherche der aktuellen wissenschaftlichen Studienlage, breite fachliche Diskussion und Abwägen von Nutzen und Risiken.“ Kritisch sieht er jedoch die Umschichtung der Krankenkassenleistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zu Gunsten der Früherkennungsmaßnahmen und betont das Potenzial von Lebensgestaltung und Lebensstilmodifikation zur Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
„Das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) gehört zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte“, teilt die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) mit. „Das GHG kann entscheidend dazu beitragen, die Prognose von Herz-Kreislauferkrankungen hierzulande zu verbessern.“
Aus Sicht der DGK sei der Gesetzesentwurf ein guter Anfang, allerdings sollte er nur der Ausgangspunkt für eine umfassende, kardiovaskuläre Gesundheitsstrategie für Deutschland sein. Daher begrüßt die DGK, dass das Gesetz neben der Verbesserung der Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und deren Risikofaktoren auch Maßnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums, Verbesserung der Lebensstilmodifikation und der Stärkung von Disease-Management-Programmen enthält. „Die Entscheidungsprozesse für die Versorgung liegen beim G-BA, der sein Urteil unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin und des aktuellen Forschungsstandes fällt. Die DGK bietet gern ihre Expertise bei der Ausgestaltung der Umsetzung an.“
Das Gesetz soll noch in diesem Jahr vom Parlament verabschiedet werden und im nächsten Jahr in Kraft treten.