HERZMEDIZIN: Letzte Woche fand der Hauptstadtkongress statt. Sie waren vor Ort – welche Eindrücke und Diskussionen haben Sie mitgenommen?
Smetak: Besonders die aktuellen Reformen standen im Mittelpunkt, was die Berufspolitik betrifft. Gesundheitsministerin Nina Warken war auch vor Ort und hat wenig Bereitschaft gezeigt, noch Änderungen an den Paketen vorzunehmen. Weitere Themen waren etwa KI, Versorgung und Pflege. Interessant fand ich, dass die niederländische Gesundheitsministerin das Thema Prävention in den Vordergrund gestellt hat. Sie nehmen jetzt mehr Geld in die Hand in dem Wissen, dass es sich langfristig rentiert.
Das ist in unserem Gesundheitswesen leider ein Punkt, der an die Kostenträger und die Politik schwer heranzutragen ist. Dort wird häufig in kurzfristigen Zeitabständen und Legislaturperioden gedacht. Bei Prävention muss ich jedoch erst mal investieren und es zahlt sich erst nach vielen Jahren aus – aber dann richtig: sowohl kostentechnisch als auch hinsichtlich Lebensqualität und Lebenszeit. Wir leben allerdings in einer so schnelllebigen Zeit, dass langfristige Ansätze oft zu kurz kommen.
Aber im Rahmen des jetzt noch anstehenden Reformprozesses soll auch das richtige Vorgehen in der Prävention diskutiert werden. Ich denke, wir werden im Herbst mehr erfahren.
Zur Person
Dr. Norbert Smetak
Dr. Norbert Smetak ist niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck. Er ist seit vielen Jahren auf berufspolitischer Ebene in führenden Positionen bei unterschiedlichen Ärzteverbänden aktiv: Vorsitzender bei MEDI, Vorstandsmitglied beim SpiFa, Bundesvorsitzender des BNK sowie Vizepräsident beim BDI.
HERZMEDIZIN: Das Thema Machtmissbrauch und sexuelle Belästigung im Gesundheitswesen hatte bereits auf dem Deutschen Ärztetag im Mai zu großer Aufmerksamkeit geführt. Es gab dazu auch auf dem Hauptstadtkongress Diskussionen. Ist das Gesundheitswesen mit seinen Strukturen dafür besonders anfällig?
Smetak: „Besonders“ würde ich nicht sagen. Überall da, wo hierarchische Strukturen mit Abhängigkeitsverhältnissen sind, besteht das Risiko. Das ist nicht nur im Gesundheitswesen so. Es gibt jedoch einen Umbruch in der Arbeitswelt, hierarchische Strukturen zunehmend zu Teamstrukturen umzubauen, auch in Krankenhäusern. Ich glaube, da sind wir auf dem richtigen Weg. Aber es löst natürlich nicht alle Probleme, das wäre illusorisch.
Wir haben am Samstag in der Landesärztekammer Baden-Württemberg auch noch mal intensiv darüber diskutiert. Ich denke, schriftlich fixierte, verbindliche Leitlinien könnten helfen. Es braucht zudem anonyme Meldestellen und insgesamt mehr Awareness, was Hierarchien und damit die Gefahr eines Machtmissbrauchs betrifft. Also da gibt es noch einiges zu tun und es wird auch ein Dauerthema bleiben.
Sparmaßnahmen stehen vor Beschluss
HERZMEDIZIN: Am 10. Juli will der Bundestag das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschließen. Sie hatten aus Sicht der Niedergelassenen bereits zentrale Kritikpunkte am Gesetzentwurf benannt: die Begrenzung der ambulanten Vergütung, die Deckelung extrabudgetärer Leistungen und den Wegfall von Anreizen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Könnte sich hierzu noch etwas ändern?
Smetak: Nur verschlechtern. Verbessern wird sich da nichts mehr. Alle Gespräche laufen in die gleiche Richtung: Wir müssen sparen. Punkt. Trotz Austausch mit den Politikverantwortlichen sowie verschiedenen Aktionen, sehen wir keine Bewegung. Es ist schade, denn am Ende des Tages wird es dadurch teurer. Wenn jetzt nur gespart wird und keine Reformen in Gang gesetzt werden, droht eine Verschlechterung der Versorgung mit all den Konsequenzen: Verzögerung von Diagnosen, mehr Krankenhausaufenthalte und so weiter.
Ich denke, die Politik hat die Auswirkungen nicht im Auge und verlässt sich zu sehr auf die Einschätzung der Finanzkommission Gesundheit (FKG). Von ärztlicher Seite sehen wir das anders. Es täte uns zwar für die Versorgung leid, wenn wir recht behalten. Aber ich befürchte, dass es in die Richtung geht.
HERZMEDIZIN: Was wäre aus Ihrer Sicht besser gewesen?
Smetak: Wir hatten verschiedene Aspekte genannt. Die Terminservicestellen (TSS) waren nicht schlecht. Man hätte sie noch verfeinern müssen. Die Behauptung, dass sie nicht zur Verkürzung der Wartezeiten beitragen, ist irreführend. Denn dazu waren sie nie gedacht. Sie sollen dringlichen Patientinnen und Patienten schneller einen Termin ermöglichen, was nach Daten des Zi (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) auch gelungen ist. Um die Wartezeiten insgesamt zu verkürzen, bräuchte es grundlegende Reformen, eine Steuerung der Patientinnen und Patienten im System, die wir bisher nicht haben. Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) in Baden-Württemberg kann hier als Vorbild dienen.
Man hätte sich auch an den Bürokratieabbau wagen können und die Ambulantisierung weiter vorantreiben. Auch die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform hätte dem stationären Sektor gutgetan, denn jetzt bleiben viele Krankenhäuser in einem Schwebezustand und werden am Ende doch wirtschaftlich scheitern.
Wir haben viele Vorschläge gemacht, die aber in den Wind geschlagen wurden. Jetzt bleibt abzuwarten, wie es sich entwickelt und was die Finanzkommission am Ende des Jahres an wirklichen Reformen aus dem Hut zu zaubern hat.
Primärversorgung, Notfall- und Apothekenreform
HERZMEDIZIN: Am 10. und 11. Juni hat die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder getagt und kürzlich ihre Beschlüsse veröffentlicht, unter anderem Leitplanken für ein Primärversorgungssystem. Ist das wegweisend für eine kommende Patientensteuerung? Außerdem wurde an die Bundesregierung appelliert zeitnah ein Gesetz zur Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ-Regulierungsgesetz) vorzulegen.
Smetak: Letzteres kann man durchaus als sinnvoll erachten. Ich möchte nicht alle über einen Kamm scheren. Es gibt sehr wohl investorengetragene Strukturen, die am Gemeinwohl interessiert sind. Aber es gibt natürlich auch Ketten, die vor allem die Gewinnoptimierung vorantreiben. Klassische Bereiche sind Augenheilkunde und Labormedizin. Da ist Vorsicht geboten.
Beim Primärversorgungskonzept stehen aktuell so viele Forderungen im Raum, dass abzuwarten ist, was am Ende den Einzug in den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) findet. Was die Patientensteuerung oder besser gesagt Patientenkoordination betrifft, sehe ich erst mal die Notfallreform als Nagelprobe.
HERZMEDIZIN: Wie ist der Stand bei der Notfallreform?
Smetak: Im April hat das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Die Erste Lesung im Bundestag ist für den 10. Juli angesetzt. Nächstes Jahr könnte das Gesetz in Kraft treten.
Im ambulanten Bereich sehen wir besonders kritisch, dass eine verpflichtende 24/7-Versorgung sowohl vor Ort (Integrierte Notfallzentren) als auch aufsuchend (Hausbesuche) vorgesehen ist, was neben der Regelversorgung schwer zu leisten ist. Wir fordern zudem unbedingt eine Verbindlichkeit der Ersteinschätzung oder Zuweisung. Wer sich darüber hinwegsetzt und zum Beispiel entgegen der digitalen Ersteinschätzung in der Notfallambulanz aufschlägt, sollte mit Sanktionen beziehungsweise einer Eigenbeteiligung rechnen müssen. In skandinavischen Ländern ist eine verbindliche Zuweisung auch Usus. Wir haben dabei auch die Sorge, dass wenn wir durch die Sparmaßnahmen die Regelversorgung verschlechtern und gleichzeitig mit der Notfallreform die verpflichtende 24/7-Notfallversorgung anbieten, die Fälle letztendlich umleiten: Wer aufgrund der Kürzungen in der Regelversorgung schlechter einen Termin erhält, geht dann abends oder nachts in die Notfallambulanz. Ob diese Konstellation dann tatsächlich Kosten spart und die Zufriedenheit steigt, bleibt abzuwarten.
HERZMEDIZIN: Eine andere Reform, die bereits den Bundesrat passiert hat und bald in Kraft tritt, ist die Apothekenreform (ApoVWG). Damit werden die Apothekenleistungen ausgeweitet, etwa durch Arzneimittelabgaben ohne Rezept bei Dauermedikation, Blutentnahmen und die Verabreichung aller Totimpfstoffe. Haben die neuen Regelungen Auswirkungen auf den niedergelassenen Bereich?
Smetak: Die proklamierte Entlastung der Praxen sehe ich nicht. Es ist vielmehr eine Doppelversorgung oder eventuell sogar eine Arbeitserhöhung, weil mehr fragwürdige oder abzuklärende Befunde in den Praxen auftauchen werden, die einer Indikationsstellung bedürfen. Zudem wird eine weitere Schnittstelle geschaffen. Wir haben bereits die hausärztliche, die fachärztliche und die stationäre Versorgung, die Diagnostik betreiben. Jetzt wird noch eine weitere Ebene aufgemacht – das sehe ich etwas kritisch.
Dazu kommt, dass es nicht bei regionalen Versorgungslücken hilft. Auf dem Land, wo es weder Arztpraxis noch Apotheke gibt, bringt der Einbezug der Apotheken nichts. In der Stadt, wo es viele Apotheken gibt, gibt es meistens auch viele Arztpraxen. Ich sehe das nicht als sehr sinnvoll an und denke, dass auch die Qualität hinterfragt und die Einführung durch Evaluationen begleitet werden sollte, im Sinne einer evidenzbasierten Medizin.
Prävention, Hitzeschutz und Reformaussichten
HERZMEDIZIN: Sie hatten eingangs die politischen Präventionsbestrebungen in den Niederlanden erwähnt. Auch in Deutschland tut sich etwas, um die Verhältnisprävention zu verbessern – und den Bundeshaushalt aufzubessern: Die Bundesregierung diskutiert über die Steuererhöhungen bei Tabak und Alkohol sowie die Einführung einer Zuckersteuer oder -abgabe. Positive Signale für die kardiovaskuläre Prävention?
Smetak: Der Blick in andere Länder zeigt, dass es sich durchaus lohnt – vor allem, um Jugendliche vom Einstieg abzuhalten. Ich halte es für legitim, politisch aktiv etwas zu tun. Hochprozentiges, das schwere Schäden verursacht, gehört besteuert. Nikotin – da gibt es keine Untergrenze – bringt immer Schäden. Und was zuckergesüßte Getränke betrifft, plus Bewegungsarmut, haben wir ein dauerhaftes Problem vor uns, dem man rechtzeitig begegnen sollte.
Ich würde eine Abgabe sehen wollen, die dem Gesundheitswesen zugutekommt, nicht eine Steuer, wo es dann in den großen Topf fließt und zur Mineralölsteuersenkung oder anderen Scherzen genutzt wird. Die Einnahmen sollten der Prävention und auch der kurativen Versorgung der durch diese Schadstoffe entstehenden Krankheitsbilder zugutekommen. Wir haben in der Prävention wahnsinnig viel zu tun, das fängt bei Kindern, in den Schulen und in den Kindergärten an. Screenings auf genetische Risikofaktoren wie die familiäre Hypercholesterinämie oder bei jungen Erwachsenen auf Blutdruck, Blutfette und Blutzucker, wie es auch der EU Safe Hearts Plan und Initiativen der Nationalen Herz-Allianz vorsehen, helfen, etwas zu unternehmen, bevor Herz-Kreislauf-Erkrankungen entstehen. Es gibt einen ganzen Blumenstrauß an präventiven Maßnahmen, die sinnvoll sind – bis hin zum Hitzeschutz, ganz aktuell.
HERZMEDIZIN: Wir haben gerade eine sehr ausgeprägte Hitzewelle hinter uns. Letzte Woche hatte der Bundestag mehrere Anträge zum Thema Hitzeschutz beraten. Dabei ging es besonders um die Hitze in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wie ist die Situation in den Praxen? Welche Maßnahmen ergreifen Sie in Ihrer eigenen Praxis?
Smetak: Da war ich etwas enttäuscht: Es wurden wieder Krankenhäuser und Pflegeheime in den Debatten genannt, aber die Praxen sind kein einziges Mal erwähnt worden. Auch bei uns sind schwerkranke Menschen. Auch wir haben es sehr heiß in vielen Räumen. In einigen Funktionsräumen, beispielsweise beim Echo und Belastungs-EKG, haben wir schon von vornherein Klimaanlagen installiert. In den Warteräumen nutzen wir fahrbare Klimaanlagen, wenn es ganz arg wird.
Aber das sind Eigeninitiativen. Eine finanzielle Unterstützung, wie sie auch für Krankenhäuser angedacht ist, etwa steuerliche Vergünstigungen oder Zuschüsse für Hitzeschutzmaßnahmen, wären sinnvoll. Man muss dabei beispielsweise auch über photovoltaikgestützte Kühlsysteme nachdenken, damit nicht noch zusätzliche Umweltschäden durch den Stromverbrauch entstehen.
Wichtig fände ich ein Gesamtkonzept über alle Strukturen im Gesundheitswesen: Krankenhäuser und Pflegeheime selbstverständlich, aber auch Praxen und Apotheken – eben überall dort, wo sich vermehrt vulnerable Gruppen aufhalten.
HERZMEDIZIN: Sind aus Ihrer Sicht noch weitere gesundheitspolitische Entwicklungen relevant?
Smetak: Die Rentenreform ist für die Ärzteschaft vielleicht nicht ganz unwichtig, wenn Selbstständige miteinbezogen werden sollen. Das betrifft zwar nicht die ärztlichen Versorgungswerke, aber die Klinikärztinnen und -ärzte müssen sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen und damit könnte die Reform durchaus Auswirkungen auf die Ärzteschaft haben.
Die Novellierung der GOÄ wird sich weiter hinziehen und über die anstehenden Gesundheitsreformen wie die Notfallreform haben wir gesprochen. Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt. Nach dem ohnehin schon heißen Sommer könnte es gesundheitspolitisch also auch heiß hergehen, wenn die Reformen zu greifen beginnen.
Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll die Leistungserbringenden stärker sektorenübergreifend vernetzen und eine gezieltere Patientensteuerung ermöglichen. Mit der bundesweiten Errichtung von sogenannten Gesundheitsleitsystemen werden die Rettungsleitstellen (Notruf 112) und die Akutleitstellen (116117) digital vernetzt und standardisierte Ersteinschätzungssysteme eingeführt. Zudem ist die bundesweite Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ) vorgesehen, bestehend aus Krankenhaus-Notaufnahme, ambulanten Notdienststrukturen und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein eigenes Leistungssegment „Medizinische Notfallrettung“ geschaffen.
Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 22.04.2026. Der Bundesrat hat am 12.06.2026 Stellung genommen. Die 1. Lesung im Bundestag ist für den 10. Juli angesetzt.
BMG: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (ApoVWG) werden u. a. neue pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) eingeführt. Damit soll die Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen gestärkt und relevante Erkrankungsrisiken früher erkannt werden. Apotheken können künftig Impfungen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen durchführen und Schnelltests gegen bestimmte Erreger anbieten. Darüber hinaus wird die Abgabe ausgewählter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung ermöglicht – bei der Anschlussversorgung bei chronischen Erkrankungen und bei bestimmten akuten, unkomplizierten Erkrankungen.
Das ApoVWG wurde am 22.05.2026 vom Bundestag beschlossen und hat am 12.06.2026 den Bundesrat passiert. Es ist am 01.07.2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am Folgetag in Kraft.
BMG: Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Die geplante Reform der Primärversorgung sieht vor, dass im Regelfall die hausärztliche Versorgung als erste Anlaufstelle fungiert. Dabei könnte auch eine digitale Ersteinschätzung bei der Patientensteuerung unterstützen. Zu den Zielen der komplexen Strukturreform gehören eine bedarfsgerechtere Patientenversorgung, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie eine schnellere Terminvergabe.
Ein Referentenentwurf ist für den Sommer vorgesehen, ein Inkrafttreten wird für 2028 angestrebt.
BMG: Ministerin Warken zum geplanten Primärversorgungssystem
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Aus der Interview-Reihe mit Dr. Norbert Smetak: