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Politik-Update: GKV-PKV-Debatte, Geheimdienste und Reformen

Der Berufspolitiker und Kardiologe Dr. Norbert Smetak berichtet regelmäßig im Interview mit Herzmedizin.de über aktuelle Entwicklungen in der Gesundheitspolitik aus der Sicht der Niedergelassenen. Dieses Mal geht es um die Debatte zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung (GKV und PKV), die Beschlüsse nach dem BDI Hauptstadtforum, die Auswirkungen des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes, die Eindrücke von den DGK Herztagen, die Patientensteuerung durch Primärversorgung und Notfallreform sowie die Reform des Nachrichtendienstrechts.

Von:

Martin Nölke

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

29.09.2026

 

Bildquelle (Bild oben): K-i-T / Shutterstock.com

HERZMEDIZIN: Mitte September fand das BDI Hauptstadtforum statt. Anschließend tagte am 19. September die Delegiertenversammlung des Berufsverbandes Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI). Was waren die wichtigsten Themen und Beschlüsse?


Smetak: Es gab unter anderem einen Beschluss zu GLP-1-Rezeptoragonisten und anderen inkretinbasierten Medikamenten, die zur Gewichtsreduktion geeignet sind. Sie sollten aus BDI-Sicht zur Prävention bei ausgewählten Patientinnen und Patienten auf GKV-Kosten verordnet werden können. Adipositas ist eine Krankheit mit schwerwiegenden Folgeerkrankungen und der pauschale Ausschluss von Abnehmmedikamenten aus dem GKV-Leistungskatalog ist nicht mehr zeitgemäß.


Darüber hinaus haben wir uns mit dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GeDIG) beschäftigt. Mit dem GeDIG-Entwurf sollen Krankenkassen Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) noch umfassender auswerten dürfen, um etwa Versicherte auf individuelle Gesundheitsrisiken hinzuweisen. Wir finden es kritisch, dass die Krankenkassen neben ihren vorhandenen Daten aus Diagnosen und anderen Bereichen noch zusätzliche Möglichkeiten bekommen, in die Steuerung einzugreifen, während gleichzeitig der ärztliche Zugriff stark eingeschränkt ist. Die Steuerung und Betreuung von Patientinnen und Patienten gehört in die ärztliche Hand und nicht in die Hand von Krankenkassen, weshalb die ärztlichen Auswertungsmöglichkeiten erweitert und im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abgebildet werden sollten.


Auch zur neuen GOÄ gab es Diskussionen, inwieweit nachreguliert werden müsste, insbesondere was die Inflationsausgleiche betrifft, die aus unserer Sicht vernachlässigt wurden. Außerdem ist die Festlegung der Gebühren schon wieder bis zu sieben Jahre her, als man sich dazu „in Anführungszeichen“ geeinigt hat. Man muss sich unbedingt erneut Gedanken machen, inwieweit die Vergütungsstrukturen für die Zukunft ausreichen. Wir fordern schon länger einen Automatismus an die GOÄ zu koppeln, etwa auf Basis der Inflation oder der Grundlohnsumme.


Neben dem Dauerthema KI, bei der wir Chancen und Risiken sehen, wurde nicht zuletzt das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz und seine Auswirkungen diskutiert.

Zur Person

Dr. Norbert Smetak

Dr. Norbert Smetak ist niedergelassener Kardiologe in Kirchheim unter Teck. Er ist seit vielen Jahren auf berufspolitischer Ebene in führenden Positionen bei unterschiedlichen Ärzteverbänden aktiv: Vorsitzender bei MEDI, Vorstandsmitglied beim SpiFa, Bundesvorsitzender des BNK sowie Vizepräsident beim BDI.

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HERZMEDIZIN: Zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz (BStabG) hat der Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg im Juli und August eine Umfrage unter 1.782 Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Baden-Württemberg durchgeführt. 95 Prozent der Befragten erwarten eine Verschlechterung der ambulanten Patientenversorgung, 85 Prozent fühlen sich durch die Sparmaßnahmen stark belastet und 97 Prozent der Teilnehmenden erwarten einen Honorarverlust, rund 50 Prozent der Befragten mehr als 20.000 Euro Honorarverlust pro Jahr. Wie geht der BDI mit dem Thema um?


Smetak: Sowohl für den Krankenhaus- als auch für den ambulanten Bereich wird gefordert, nachzuregulieren. Ein besonders wichtiger Punkt für die Krankenhäuser ist die vorgesehene Kürzung der Refinanzierung tarifvertraglicher Personalkostensteigerungen von 100 auf 50 Prozent. Krankenhäuser sind tarifvertraglich gebunden und müssen angesichts des Fachkräftemangels konkurrenzfähig vergüten. Der BDI fordert eine vollständige Refinanzierung.


Auch für die niedergelassenen Praxen wird auf die deutlichen Kostensteigerungen hingewiesen, bei gleichzeitig steigendem Versorgungsbedarf. Nach der Abschaffung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sollten fachärztliche Leistungen, die im Rahmen des geplanten Primärversorgungssystems gesteuert werden, extrabudgetär vergütet werden. Bisher extrabudgetär vergütete Leistungen, etwa zur Vorsorge und Früherkennung, sollten auch künftig außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV), ohne Mengenbegrenzung und zu festen Preisen honoriert werden.

DGK Herztage und Debatte um duales System

HERZMEDIZIN: Von der Hauptstadt zur Hansestadt: Letzte Woche fanden die DGK Herztage (24.–26.9.) statt. Welche Eindrücke haben Sie aus Hamburg mitgenommen?


Smetak: Es war wieder eine gelungene Veranstaltung, mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen vor Ort. Eine Sitzung zur Weiterbildung fand ich besonders interessant, weil sie den (zu) langen Weg zur kardiologischen Spezialisierung vor Augen führte und man sich noch einmal Gedanken gemacht hat, wie man jungen Kolleginnen und Kollegen die Weiterbildung näherbringen kann.


In der Vorstandssitzung haben wir uns unter anderem mit dem Telemonitoring bei Herzinsuffizienz befasst. Wir sehen ein deutliches Wachstum in den ausführenden Instituten, Praxen und Krankenhäusern. Gleichzeitig wird durch das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz alles einbudgetiert und wir befürchten, dass diese gute Methode nicht genügend zum Tragen kommt, obwohl sie ungeplante Krankenhausaufenthalte und auch Todesfälle verhindern kann, wie die Ergebnisse der TIM-HF2-Studie zeigen. Daher wollen wir gemeinsam einen Vorstoß beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) machen.


HERZMEDIZIN: Wie sieht der Vorstoß aus?


Smetak: Bei neuen Leistungen hat man zunächst zwei Jahre, in denen sie extrabudgetär vergütet werden. Danach werden sie grundsätzlich in die Budgetierung überführt. Es gibt aber die Möglichkeit, Leistungen weiterhin extrabudgetär zu vergüten, wenn nachgewiesen werden kann, dass sie Kosten sparen und die Versorgung verbessern. Darüber entscheidet der Bewertungsausschuss (bestehend aus GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung) bzw. bei keiner Einigung der Erweiterte Bewertungsausschuss. Bei einer Ablehnung müssten wir mit der DGK den Weg über das BMG und den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) suchen und deutlich machen, dass man ansonsten eine Chance vergibt.


HERZMEDIZIN: Bundeskanzler Friedrich Merz hat kürzlich mit mehrdeutigen Äußerungen eine Debatte um PKV und GKV ausgelöst. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) betonte später, dass es nicht um eine Abschaffung des dualen Systems gehe, sondern um eine bessere Patientensteuerung durch die geplante Notfallreform und durch die Einführung eines Primärversorgungssystems. Außerdem sollen bestimmte Einsparmaßnahmen aus der GKV wirkungsähnlich auf die PKV übertragen werden, etwa bei der Beihilfe für Beamte. Wie ordnen sie die Debatte ein?


Smetak: Letztlich geht es wieder um das Thema der Terminnot und das ist kein neues Thema, sondern eines das schon lange durch die Gazetten und durch die Politik geht. Da braucht es Reformen, bisher sehen wir aber nur Sparprogramme.


Es soll ein Primärversorgungskonzept kommen. Das soll schon einmal der erste steuernde Faktor sein. Zum Zweiten könnte man sich überlegen, inwieweit wir nach Dringlichkeit orientiert eine andere Vergütungskonstellation schaffen. Und zum Dritten braucht es auch eine Verbindlichkeit für die Patientinnen und Patienten, um etwa als nicht dringlicher Fall nicht andere Umwege zu suchen. Das kann auch positiv gestaltet werden: Wer sich an das Steuerungssystem hält, könnte von niedrigeren Beiträgen profitieren.


Erst wenn diese Reformen aufs Gleis gesetzt sind und greifen, sollte man weiterdiskutieren. Die Terminnot entsteht aus verschiedenen Faktoren, hat aber mit dem dualen System am wenigsten zu tun. Ungefähr 10 Prozent der Patientinnen und Patienten sind privat versichert und sie gehen im Schnitt seltener zum Arzt als gesetzlich Versicherte. Das heißt, man gewinnt maximal 5 Prozent an Terminen. Das würde das Problem nicht lösen und ist aus meiner Sicht eine unnötige Neiddebatte.

Primärversorgung, Notfallreform und Nachrichtendienste

HERZMEDIZIN: Gesundheitsminister Linnemann hat den Referentenentwurf zum Primärversorgungssystem für November angekündigt. Was erwarten Sie?


Smetak: Aktuell geht es wahrscheinlich nur noch um die Feinabstimmung des Entwurfs. Sowohl die kollektivvertragliche Versorgung als auch die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) sollen erhalten bleiben. Was für uns noch offen ist und wo wir über die geplante Ausgestaltung besonders gespannt sind, ist, ob Kardiologinnen und Kardiologen bei gewissen Krankheitsbildern als Dauerbetreuung gelten oder ob es etwa eine Jahresüberweisung geben soll, in welcher Form die digitale Ersteinschätzung kommen soll und inwieweit eine Verbindlichkeit für Patientinnen und Patienten vorgesehen ist.


HERZMEDIZIN: Ein weiterer Baustein in der Patientensteuerung ist die Notfallreform. Der Minister will sie noch in diesem Jahr abschließen.

 

Smetak: Ja, die Reform ist schon auf einem guten Weg. Aus unserer Sicht ist die 24/7-Vorhaltung des aufsuchenden Dienstes und in den Integrierten Notfallzentren (INZ) die Vorhaltung der Ärzteschaft problematisch. Wir fordern zudem ein Dispensierrecht – nicht nur vor Ort, sondern auch im aufsuchenden Dienst. Für den Einsatz vor Ort zeichnet sich bereits ab, dass die Politik in diese Richtung denkt.


Aus versorgungstechnischen Gründen erachten wir ein Dispensierrecht auch im aufsuchenden Dienst für sinnvoll. Gerade in ländlichen Regionen ist die nächste Apotheke häufig weit entfernt. Wenn der ärztliche Notdienst vor Ort beispielsweise ein Antibiotikum verordnet und dann muss der vielleicht ältere Patient zig Kilometer durch die Gegend hoppeln, noch dazu im Winter … Dabei ließen sich 90 Prozent der Fälle im Notdienst mit einer relativ kleinen Menge an Medikamenten abdecken.


HERZMEDIZIN: Zum Abschluss ein etwas ungewöhnlicher Themenbereich für gesundheitspolitische Entwicklungen: die geplante Geheimdienstreform. Der Regierungsentwurf wurde am Donnerstag (24.9.) im Bundestag beraten. Der Entwurf sieht für die Arzt-Patienten-Kommunikation nur einen relativen Schutz nach Abwägung im Einzelfall vor. Ärzteorganisationen wie Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Hartmannbund sehen durch die Reformpläne das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient gefährdet und fordern einen absoluten Schutz wie für Strafverteidigerinnen, Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte. 

 

Smetak: Das ist eine Katastrophe, wie man von Seiten der Politik die über Jahrhunderte bestehende ärztliche Schweigepflicht aufbrechen will. Das ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, wie man auf die Idee kommen kann, dass dies die Sicherheit in Deutschland erhöhen soll. In Praxen wird selten über irgendwelche Attentate gesprochen – das ist schon ein abstruser Ansatz und birgt die Gefahr, dass eine freiheitliche Demokratie dadurch Schaden nimmt. Auch Journalistinnen und Journalisten sollen in diese relative Schutzkategorie fallen. Da ist die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit doch äußerst zu Ungunsten der Demokratie in Richtung Überwachung verschoben.

Relevante Eckpunkte des Gesetzentwurfs:

 

Ausbau der elektronischen Patientenakte (ePA)

 

  • Einheitlicher, fortlaufend zu aktualisierender Medikationsplan
  • Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion
  • Kassenindividuelle Anpassungsmöglichkeiten, z. B. Erinnerungen zu Check-ups, KI-gestützte Aufbereitung von Befunden

 

Vorbereitung des Primärversorgungssystems

 

  • Schrittweise Einführung der E-Überweisung bis zum 1. September 2029
  • ePA-App soll neue Services ermöglichen, z. B. digitale Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und digitale Ersteinschätzung
  • Meldung freier Termine an die KVen über Schnittstelle in den Praxis- und Terminverwaltungssystemen

 

Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur (TI)

 

  • Austausch der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bei Wohnsitzwechsel soll entfallen
  • Digitale Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Versicherten und Ärztinnen/Ärzten über TI-Messenger
  • E-Rezeptausstellung auch für häusliche Krankenpflege und Heilmittel vorgesehen
  • KVen sollen durch Beratungsangebote Praxen stärker bei Digitalisierung und Cybersicherheit unterstützen können
  • Kommunikation zwischen Leistungserbringenden untereinander und mit Kostenträgern soll verstärkt über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und TI-M erfolgen

 

Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung und Versorgung

 

  • Erweiterte Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschung, Entwicklung, Versorgung und Prävention
  • Weiterentwicklung des Forschungsdatenzentrums Gesundheit (FDZ), z. B. per Antrag erleichterter Austausch zwischen Leistungserbringenden bei vergleichbaren Fällen, insbesondere bei seltenen Erkrankungen
  • Erprobung innovativer Formen der Datenverarbeitung durch Krankenkassen in zeitlich befristeten Reallaboren
  • Umsetzung der Vorgaben des European Health Data Space (EHDS) zur Weiternutzung von Gesundheitsdaten aus dem gesamten Gesundheitswesen
  • Weiterentwicklung bestehender Dateninfrastrukturen zu einem vernetzten, europäisch anschlussfähigen Gesundheitsdatenökosystem

 

Stärkung der Interoperabilität

 

  • Hersteller von Praxisverwaltungssystemen sollen zur interoperablen Bereitstellung von Gesundheitsdaten verpflichtet werden
  • Gematik soll verbindliche Anforderungen an Interoperabilität, IT-Sicherheit und IT-Architektur festlegen

 

Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 15.07.2026. Der Bundesrat hat am 25.09.2026 Stellung genommen. Eine 1. Lesung im Bundestag hat bislang noch nicht stattgefunden.


BMG: Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen

Das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung soll die Leistungserbringenden stärker sektorenübergreifend vernetzen und eine gezieltere Patientensteuerung ermöglichen. Mit der bundesweiten Errichtung von sogenannten Gesundheitsleitsystemen werden die Rettungsleitstellen (Notruf 112) und die Akutleitstellen (116117) digital vernetzt und standardisierte Ersteinschätzungssysteme eingeführt. Zudem ist die bundesweite Etablierung Integrierter Notfallzentren (INZ) vorgesehen, bestehend aus Krankenhaus-Notaufnahme, ambulanten Notdienststrukturen und einer gemeinsamen Ersteinschätzungsstelle. In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird ein eigenes Leistungssegment „Medizinische Notfallrettung“ geschaffen.

 

Der Kabinettsbeschluss erfolgte am 22.04.2026. Der Bundesrat hat am 12.06.2026 Stellung genommen. Die 1. Lesung im Bundestag fand am 09.07.2026 statt.


BMG: Gesetz zur Reform der Notfallversorgung

Die geplante Reform der Primärversorgung sieht vor, dass im Regelfall die hausärztliche Versorgung als erste Anlaufstelle fungiert. Dabei könnte auch eine digitale Ersteinschätzung bei der Patientensteuerung unterstützen. Zu den Zielen der komplexen Strukturreform gehören eine bedarfsgerechtere Patientenversorgung, die Vermeidung von Doppeluntersuchungen sowie eine schnellere Terminvergabe.


Ein Referentenentwurf ist für November 2026 geplant, ein Inkrafttreten wird für 2028 angestrebt.

 

BMG: Linnemann: „Die beste Gesundheitspolitik lässt Krankheiten gar nicht erst entstehen“

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