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Kritik aus der Herzmedizin: Lebensrettende Maßnahmen im neuen GOÄ-Entwurf dramatisch abgewertet

Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) haben sich auf einen Entwurf für die neue Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) geeinigt. Kardiologische Leistungen wie die Stentimplantation oder Vorhofflimmerablation werden darin um 50 bis 60 Prozent gegenüber dem heutigen Stand abgewertet. Lebensrettende Maßnahmen könnten zum Teil nicht mehr kostendeckend durchgeführt werden.

Düsseldorf, 15. Oktober 2024 – Wer einen Herzinfarkt erleidet, muss auf dem schnellsten Wege ins Krankenhaus. Dort wird eiligst eine Herzkatheteruntersuchung mit Ballonaufdehnung und Stentimplantation durchgeführt, um die Versorgung des Herzens mit Blut wiederherzustellen. So wird verhindert, dass Teile des Herzgewebes absterben und sich schwerwiegende chronische Krankheiten ausbilden. Allerdings soll genau dieser Eingriff im Entwurf der neuen GOÄ nicht mehr zur „unmittelbaren Patientenversorgung“ zählen. 

Einordnung lebensrettender Maßnahmen in „technische Fächer“

Stattdessen gilt die Herzkatheteruntersuchung mit Stentimplantation nun als Teil eines „technischen Fachs“, bei dem die Anwesenheit eines Arztes nicht durchgehend notwendig ist. Dies führt zu einer Abwertung der Vergütung um mehr als die Hälfte von bisher 2.290 € auf 1.073 €. Auch zahlreiche andere Leistungen aus dem Herzkatheterlabor, wie minimalinvasive Eingriffe an den Herzklappen oder interventionell durchgeführte Maßnahmen, um Herzrhythmusstörungen zu heilen, sind betroffen. „All diese Leistungen werden von Wahlärztinnen und Wahlärzten höchstpersönlich erbracht“, stellt Prof. Dr. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) klar. „Nun werden diese Eingriffe mit Leistungen aus der Radiologie und der Labormedizin gleichgesetzt, bei denen die ärztliche Tätigkeit sich im Wesentlichen auf die Befundung konzentriert.“ 

Flächendeckende Versorgung muss sichergestellt sein

Vielmehr müssten diese Interventionen ebenfalls als unmittelbare Patientenversorgung definiert werden und nach den Ankündigungen der BÄK eher eine Aufwertung von sechs Prozent erfahren. „Sobald Kardiologinnen und Kardiologen oder auch Krankenhäuser ihre Leistungen langfristig nicht mehr kostendeckend anbieten können, besteht die Gefahr, dass die entsprechenden Einrichtungen geschlossen oder zusammengelegt werden müssen. Darunter würde die Versorgung von akut lebensgefährdeten Herzpatientinnen und -patienten leiden“, befürchtet Thiele.

Auch Berufsverbände in der Kardiologie fordern Nachbesserungen

Auch die Arbeitsgemeinschaft Leitender Kardiologischer Krankenhausärzte (ALKK) und der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) üben Kritik an dem BÄK/PKV-Vorschlag: „Warum der oben beschriebene interventionelle Eingriff beispielhaft für viele andere interventionelle, im Herzkatheterlabor erbrachte Leistungen so dramatisch abgewertet wird, obwohl er doch eher einer „kleinen“ Operation entspricht mit Röntgenstrahlenexposition der durchführenden Ärztinnen und Ärzte unter Strahlenschutzmaßnahmen, ist nicht nachvollziehbar“, so Prof. Dr. Christian Perings, Vorsitzender der ALKK.

 

Dr. Norbert Smetak, Vorsitzender des BNK ergänzt: „Die vorliegende massive Abwertung ist aus unserer Sicht mit einer sorgfältigen, betriebswirtschaftlichen Kalkulation der zeitlichen Vorgaben und Beschreibungen der ärztlichen Leistungserbringung der kardiologischen Fachgesellschaften nicht vereinbar.“

Neuverhandlungen notwendig, um optimale Versorgung sicherzustellen

Die Fachgesellschaft und die Berufsverbände fordern die BÄK daher auf, diese aktuelle Form der GOÄ abzulehnen und den Weg zurück zu einer inflationsangepassten und versorgungserhaltenden GOÄ einzuschlagen. Nur so bleibt sichergestellt, dass die Leistungen weiterhin in vollem Umfang angeboten werden können.

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