Wer kann teilnehmen?Für die Prüfung infrage kommen Ärzt:innen, die sich mindestens im 3. Ausbildungsjahr in der Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin der Kardiologie befinden. Interessierte, die bereits die Facharztprüfung Innere Medizin, aber noch nicht die Facharztprüfung Kardiologie abgelegt haben, können ebenfalls an der Prüfung teilnehmen. Nicht teilnehmen können diejenigen, die zum Zeitpunkt des Europäischen Kardiologenexamens (17.06.2025) die Facharztprüfung Kardiologie bereits absolviert haben.
Die folgenden
3 Dokumente müssen mit der Anmeldung hochgeladen werden: • Approbationsurkunde
• Arbeitgeberbescheinigung über die Weiterbildung zum Facharzt Kardiologie (noch mind. fortlaufend bis 17.06.2025)
• Gültige Weiterbildungsbefugnis des Weiterbildenden (Urkunde der ÄK Urkunde ÄK oder Kopie des Verzeichnisses der
Weiterbildungsbefugten auf der Website Ihrer ÄK mit Namen des Befugten Ihres Instituts, noch gültig bis mind. 17.06.2025)
Die Anmeldung bei der DGK mit allen erforderlichen Unterlagen muss bis zum 17.02.2025 eingegangen sein.Weitere Informationen finden Sie hier.Kontakt DGK-Akademie: Nina Bonkowski – bonkowski@dgk.org – 0211- 600 692 63