Nur Papiere, die diesen Begutachtungsprozess durchlaufen, werden mit DGK-Label veröffentlicht.
1. Themenvorschläge für DGK-Veröffentlichungen werden an die Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) gerichtet .
- Zustimmung durch die Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin und Beauftragung durch den Vorstand (Benennung Koordinator:in aus den Reihen der KKK)
- Ablehnung durch Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin und/oder Vorstand (Benennung KoordinatorIn aus den Reihen der KKK)
2. Die Autorengruppe wird beauftragt.
3. Konsentierung und Verabschiedung durch Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin
4. Verabschiedung durch den Vorstand der DGK
5. Publikation in „Die Kardiologie“ und elektronisch auf herzmedizin.de