European Exam in Core Cardiology (EECC)

Europäisches Kardiologenexamen (EECC)

Nächster Prüfungstermin: 16.06.2026

Detailinformationen und die Möglichkeit zur Anmeldung werden vorraussichtlich ab Dezember 2025 zur Verfügung stehen. 

EECC

Was ist das EECC?

Während das European Exam in Core Cardiology in Großbritannien und Irland verpflichtend ist, handelt es sich in Deutschland um eine freiwillige Prüfung und Zusatzqualifikation. Die Prüfung wird von der ESC online in englischer Sprache und unter virtueller Aufsicht (Proctoring) durchgeführt. Bei erfolgreicher Absolvierung erhalten Sie ein entsprechendes Zertifikat. Die Prüfung besteht aus 120 Multiple Choice-Fragen, die in einem Zeitraum von 3 Stunden schriftlich zu beantworten sind. Die Prüfung wird 1x jährlich, europaweit am selben Tag, durch die ESC veranstaltet. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt in jedem Land über die jeweilige nationale kardiologische Gesellschaft, in Deutschland über die DGK, die nach der Anmeldefrist die Teilnehmer-Daten an die ESC weiterleitet.

Wann findet die Prüfung statt?

Die Prüfung wird 1x jährlich, immer im Juni, von der ESC durchgeführt. Die nächste EECC-Prüfung ist auf den 16.06.2026 terminiert. Detailinformationen und die Möglichkeit zur Anmeldung werden vorraussichtlich im Dezember 2025 zur Verfügung stehen.

Wer kann teilnehmen?

Für die Prüfung infrage kommen Ärzt:innen, die sich mindestens im 3. Ausbildungsjahr in der Weiterbildung zum  Facharzt / zur Fachärztin der Kardiologie befinden. Interessierte, die bereits die Facharztprüfung Innere Medizin, aber noch nicht die Facharztprüfung Kardiologie abgelegt haben, können ebenfalls an der Prüfung teilnehmen. Nicht teilnehmen können diejenigen, die zum Zeitpunkt des Europäischen Kardiologenexamens die Facharztprüfung Kardiologie bereits absolviert haben.

Welche Unterlagen muss ich bei der Anmeldung einreichen?

Die Anmeldung zur Prüfung muss über unsere Website erfolgen. Diese ist derzeit noch in der Programmierung mit den aktuellen Informationen zur Prüfung 2026 und wird vorr. ab Dezember 2025 für die Anmeldung zur Verfügung stehen. 

 

Die folgenden Unterlagen müssen mit der Anmeldung eingereicht / hochgeladen werden: 

 

  • Approbationsurkunde
  • Arbeitgeberbescheinigung über Ihre Weiterbildung zum Facharzt Kardiologie, die noch bis mind. zum 16. Juni 2026 fortläuft
  • Gültige Weiterbildungsbefugnis des Weiterbildenden (noch bis mindestens 16. Juni 2026 gültig, Urkunde ÄK oder Kopie des Verzeichnisses der Weiterbildungsbefugten auf der Website Ihrer ÄK mit Namen des Befugten Ihres Instituts)
     

Alle weiteren Informationen rund um die Prüfung erhalten Sie auf dieser Website ab Dezember 2025, sobald sie für die Anmeldung zur Verfügung steht.


 

 

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