Die Kommission für Wahlvorschläge hat die Aufgabe, mindestens zwei geeignete Kadidatinnen oder Kandidaten für alle Ämter auszuwählen, die während der Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahrestagung der DGK gewählt werden können.
Die Kommission für Wahlvorschläge hat die Aufgabe, mindestens zwei geeignete Kadidatinnen oder Kandidaten für alle Ämter auszuwählen, die während der Mitgliederversammlung im Rahmen der Jahrestagung der DGK gewählt werden können.