Linksatrialer Vorhofohrverschluss

Vorhofflimmern und Schlaganfall

Vorhofflimmern bedeutet immer ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall einher. Zirka 25% aller Schlaganfälle sind durch Vorhofflimmern bedingt. Die Ursache liegt in der der fehlenden mechanischen Kontraktion (Zusammenziehen) der Herzvorkammern (Vorhöfe) unter Vorhofflimmern. Dadurch kommt es zu einem herabgesetzten Blutfluss in den Herzvorhöfen, was wiederum die Bildung von Blutgerinnseln verursacht. Der Entstehungsort dieser Blutgerinnsel ist in den allermeisten Fällen das sogenannte linke Vorhofohr. In dieser Aussackung des linken Vorhofs bilden sich mehr als 90% aller Blutgerinnsel im Herzen. Wenn diese aus dem Herzen abschwimmen, können sie Adern im Gehirn verstopfen, und es kommt zum Schlaganfall. Auch Gefäßverschlüsse in anderen Gefäßregionen sind möglich (Embolie).

Gerinnungshemmer und Blutungsrisiko

Zur Vermeidung von Embolien empfiehlt man Patienten mit Vorhofflimmern die Einnahme gerinnungshemmender Medikamente in Abhängigkeit von ihrem persönlichen Risikoprofil. Das persönliche Risiko wird durch die vorliegenden Begleiterkrankungen, sowie Alter und Geschlecht abgeschätzt. Bei höherem Risiko muss ein blutverdünnendes Medikament gegeben werden.
Hierdurch wird das Risiko für eine Embolie und insbesondere für einen Schlaganfall, erheblich gesenkt. Es steigt allerdings auch das Risiko für eine Blutung, insbesondere eine Gehirnblutung. Das Risiko einer Gehirnblutung unter der Einnahme von Blutverdünnern liegt zwischen 0.2 und 0.6% pro Jahr.
Bei einigen Patienten mit einem erhöhten Blutungsrisiko kann daher keine gerinnungshemmende Therapie verabreicht werden, obwohl ein erhöhtes Risiko für einen Schlaganfall besteht. Das gleiche gilt für Patienten, bei denen es unter der Behandlung mit einem Gerinnungshemmer zu einer bedeutsamen Blutung gekommen ist.

 

Die Alternative zur medikamentösen Gerinnungshemmung: Ein Vorhofohr-Verschluss-System

Für Patienten, die keine Blutverdünner nehmen können, existiert nun eine Therapiealternative in Form eines Vorhofohr-Verschluss-Systems.
Im Prinzip wird ein kleiner mit einer Kunststoffmembran bespannter Metallschirm in das linke Vorhofohr eingebracht und mit Widerhaken befestigt (Abb. 1). Dadurch wird der Blutstrom in und aus dem Vorhofohr blockiert, und es können keine Gerinnsel mehr abschwimmen. Es hat sich gezeigt, dass diese Therapie einer medikamentösen, gerinnungshemmenden Therapie zur Vermeidung von Schlaganfällen nicht unterlegen ist (Holmes DR et al. Lancet 2009; 374: 534–42). Langfristig wurden sogar ca. 1/3 weniger Schlaganfälle beobachtet (Reddy V et al. JAMA. 2014;312(19):1988-1998. doi:10.1001).

 

Vorhofohr-Verschluss-System Vorhofohr-Verschluss-System

 

Implantation eines Vorhofohr-Verschluss-Systems

Die Implantation wird im Herzkatheterlabor in einer leichten Narkose durchgeführt. Über die große Vene in der Leiste wird ein Katheter zum Herzen vorgebracht und unter Röntgensicht die Vorhofscheidewand passiert (transseptale Punktion). Es erfolgt dann die Darstellung des Vorhofohres mittels Kontrastmitteleinspritzung (Animation) Unter ständiger Röntgensicht und Kontrolle mittels Ultraschall (transösophageale Echokardiografie; „Schluckecho“) wird das passende Verschluss-System im linken Vorhof platziert und entfaltet. Mittels Widerhaken krallt es sich ins Muskelgewebe und wächst über Wochen vollständig ein.
Während der Phase der Einheilung wird die fortgeführte Einnahme einer Blutverdünnung empfohlen, welche die Anlagerung von Gerinnseln an das Verschluss System verhindern sollen.

 

Kontrolluntersuchungen

Im Verlauf sollte eine Kontrolluntersuchung mittels Ultraschall (Schluckecho) erfolgen, um den Sitz des Systems zu überprüfen. Die gerinnungshemmende Medikation kann danach beendet werden. Patienten sollten in der Regel jedoch weiterhin ASS einnehmen. Nur ausgewählte Patienten können nach individueller Beratung ggf. auch diese Medikation absetzen.

 

Wer ist für einen solchen Eingriff geeignet?

Die Implantation eines Vorhofohr-Verschluss-Systems ist für Patienten vorgesehen, die gerinnungshemmende Medikamente nicht nehmen können, weil sie entweder Begleiterkrankungen haben, die das Risiko einer Blutungskomplikation steigern oder sie bereits eine Blutungskomplikation hatten.

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