Bei symptomatischer, chronischer Herzinsuffizienz gilt die Praxisbesonderheit

Bei der Verordnung von Arzneimitteln geht es für die Behandelnden darum, eine individuelle und adäquate Therapie für Patientinnen und Patienten zu finden. Dabei sollte die Therapie allerdings wirtschaftlich sein. Das gelingt bei statistischen Wirtschaftlichkeitsprüfungen vor allem, wenn bundesweite Praxisbesonderheiten eingesetzt werden können. Empagliflozin bietet hier Vorteile.

 

 

Von Boehringer Ingelheim

 

02.12.2024

 

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