Es ist das ausdrückliche Ziel, das Berufsbild des Clinician-Scientist zu stärken. Zu diesem Zweck wird zunächst ein CSP-Stipendium pro Jahr vergeben. Die Fördersumme beträgt maximal 50.000,- Euro pro Jahr für einen Förderzeitraum von zwei Jahren, d.h. maximal 100.000,- Euro insgesamt. Die DGK stellt der freistellenden Klinik – ähnlich einer Gerokstelle der DFG – die Mittel für 50% der TVÄ Stelle der/des Stipendiat:in zur Verfügung, die restlichen Finanzmittel stellt die DGK als Sachmittel zur Verfügung. In besonderen Fällen und bei positiver Zwischenevaluation ist eine Verlängerung der CSP-Förderung um ein weiteres Jahr mit einer Fördersumme von zusätzlich maximal 50.000,- Euro möglich. Eine für drei Jahre über 150.000,- Euro hinaus gehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich. Eine kostenneutrale Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Overhead-Kosten können durch das CSP nicht gedeckt werden.
Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“ und „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien, einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert, und einer Erklärung des Leiters bzw. der Leiterin der gastgebenden Einrichtung über eine Sachmittel-Komplementärfinanzierung (so dass dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin zusammen mit dem DGK Sachmittel Budget insgesamt 25.000,- Euro zur Verfügung stehen) mit Betreff „Bewerbung um ein CSP-Stipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.
Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.
Eine Verlängerung des CSP Stipendiums ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmefällen ist allerdings eine Verlängerung um ein weiteres Jahr mit einer zusätzlichen Fördersumme von maximal 50.000,- Euro möglich. Ein Anspruch auf Verlängerung seitens des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin besteht nicht. Zudem behält sich die DGK, auch bei positiver Zwischenevaluierung, das Recht vor, die Förderung zu beenden, sollte die finanzielle Situation der Gesellschaft einem solchen Schritt erforderlich machen. Eine darüber hinaus gehende entgeltliche Förderung ist nicht möglich.
Sollte ein Stipendiat oder eine Stipendiatin sein/ihr Forschungsvorhaben im Förderzeitraum nicht beenden können, besteht unter besonderen Voraussetzungen im Einzelfall auch die Möglichkeit einer kostenneutralen Verlängerung des Förderzeitraums.
Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. vier Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen. Der Antrag auf Verlängerung ist per E-Mail mit dem Betreff „Verlängerung CSP Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org).
Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:
Der Antrag auf die entgeltliche Weiterförderung des Forschungsvorhabens wird vorzugsweise durch dieselben Gutachter:innen evaluiert, die auch den Erstantrag begutachtet haben. Das Ergebnis dieser Begutachtung stellt der bzw. die KEK/KKK Vorsitzende dem Vorstand der DGK vor.
Der Antrag auf kostenneutrale Verlängerung wird durch die KEK/KKK geprüft, das Ergebnis dieser Prüfung wird dem Vorstand der DGK durch den/die KEK/KKK Vorsitzenden/Vorsitzende vorgestellt.
Über die jeweilige Verlängerung entscheidet der Vorstand.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.