DGK-Clinician-Scientist-Programm

Gefördert von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.

 

DGK-Clinician-Scientist-Programm

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert ärztlich-wissenschaftlich tätige Mitarbeiter:innen in der Kardiologie durch Vergabe einer projektgebundenen Finanzierung, die der 50%igen Freistellung von der ärztlichen Tätigkeit zum Aufbau einer eigenen Arbeitsgruppe dient.

 

Die DGK möchte Ärzt:innen ermutigen, sich mit einem originellen und innovativen, kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen oder klinischem Forschungsvorhaben wissenschaftlich eigenständig zu machen. 

Gefördert von

DGK

 

Bewerbungsfrist: 31. August eines jeden Jahres

Es ist das ausdrückliche Ziel, das Berufsbild des Clinician-Scientist zu stärken. Zu diesem Zweck wird zunächst ein CSP-Stipendium pro Jahr vergeben. Die Fördersumme beträgt maximal 50.000,- Euro pro Jahr für einen Förderzeitraum von zwei Jahren, d.h. maximal 100.000,- Euro insgesamt. Die DGK stellt der freistellenden Klinik – ähnlich einer Gerokstelle der DFG – die Mittel für 50% der TVÄ Stelle der/des Stipendiat:in zur Verfügung, die restlichen Finanzmittel stellt die DGK als Sachmittel zur Verfügung. Eine kostenneutrale Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr ist in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich. Overhead-Kosten können durch das CSP nicht gedeckt werden.

 

  • Antragsberechtigt sind promovierte Ärztinnen und Ärzte, die sich entweder in ihrer Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin/Schwerpunkt Kardiologie befinden, oder einen abgeschlossenen Facharzt in diesen Fächern haben.
  • Zur besseren Evaluationsmöglichkeit der individuellen Kandidat:innen und deren Projekte muss ein Qualifizierungskonzept vorgelegt werden (max. 1 Seite). Das Konzept ist gemeinsam von der Bewerberin bzw. dem Bewerber und der Instituts-/Klinikleitung zu unterzeichnen.
  • Es werden Erstautorenschaften qualitativ hochwertiger Publikationen in angesehenen internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften erwartet. Dabei muss ein originärer und eigenständiger Beitrag zu einem relevanten Thema der Herz- und Kreislaufforschung erkennbar sein. Damit geht der Anspruch an Bewerber und Bewerberinnen im CSP deutlich über den des DGK-Forschungsstipendiums hinaus. Entscheidendes Kriterium ist neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen die wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Perspektive des beantragten Forschungsvorhabens. Dieses sollte eine zumindest mittelfristige Perspektive aufweisen, um eine spätere Habilitation des Stipendiaten mit diesem Thema gewährleisten zu können. Ebenso muss erkennbar sein, dass das Forschungsvorhaben Aussicht auf Erfolg in einem kompetitiven Antragsverfahren z.B. bei der DFG hat. Andernfalls können die Gutachter die Ablehnung des Antrags empfehlen.
  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK unterstützt werden.
  • Die zeitgleiche Antragstellung mit gleichen Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig.
  • Die Finanzierung eines Forschungsaufenthaltes im Ausland entspricht nicht dem Zweck des Programms und ist daher nicht möglich.
  • Die Finanzierung der eigenen Stelle sowie von frei verfügbaren Personal-, Sach- oder Investitionsmitteln als „Core Support“ für den Stipendiaten im CSP erfolgt durch die freistellende Universitätseinrichtung/Klinik und die DGK anteilig. So bezahlt die freistellende Klinik 50% der eigenen TV-Ä1 Stufe 2 bis TV-Ä2 Stufe 1-Stelle weiter. Die DGK finanziert – analog einer 50% Gerokstelle der DFG – die andere Hälfte der TV-Ä-Stelle des Stipendiaten; das entspricht im Durchschnitt einem Betrag von circa 36.500,- Euro pro Jahr. Darüber hinaus gewährt die DGK einen frei verwendbaren Personal-, Sach- oder Investitionsmittelzuschuss bis zur Höhe der Maximalförderung von 50.000,- Euro pro Jahr abzüglich des Finanzierungsaufwands für die eigene Stelle. Bei dem vorgenannten Durchschnittssatz sind das etwa 13.500,- Euro pro Jahr. Die freistellende Klinik beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten so, dass dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin mindestens 25.000,- Euro pro Jahr an frei verfügbaren Mitteln zur Verfügung stehen. Diese werden von der aufnehmenden Universitätseinrichtung bzw. dem Institut in Abstimmung mit der für sie zuständigen Drittmittelabteilung zweckgebunden verwaltet. Über deren Verwendung entscheidet der Stipendiat bzw. die Stipendiatin selbständig im Benehmen mit der Leitung der gastgebenden Universität.
  • Die Klinik verpflichtet sich die 50%-ige Freistellung auch tatsächlich zu gewährleisten. Wenn dies nicht eingehalten wird, muss das CSP-Stipendium von der entsprechenden Einrichtung zurückbezahlt werden.
  • Eine Bewerbung ist zum 31. August eines jeden Jahres möglich. Eingegangene Anträge im Bereich der Grundlagen- bzw. translationalen Forschung werden den Mitgliedern der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin (KEK) und im Bereich der klinischen Forschung der Kommission für Klinische Kardiovaskuläre Medizin (KKK) vorgelegt. Der Vorstand entscheidet über die vorliegenden Anträge in der Dezembersitzung. Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Mitarbeiter:innen von Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt.
  • Das CSP-Stipendium sollte innerhalb von drei Monaten nach der Bewilligung angetreten werden.
  • Der bewilligte Betrag wird dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin von der DGK auf ein extra einzurichtendes Konto / Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der er/sie tätig ist. Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin vorgelegten Budgetplan. Nach Abschluss des Forschungsvorhabens legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung unaufgefordert der DGK einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Stipendienmittel behält sich die DGK das Recht vor, diese gegebenenfalls vom Mittelempfänger bzw. von der Mittelempfängerin zurückzufordern.
  • Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat bzw. die Stipendiatin der DGK im Rahmen der nachfolgenden Jahrestagung in einer speziell dafür geschaffenen Sitzung über den Fortgang der Arbeiten in Form eines wissenschaftlichen Vortrags, ersatzweise eines Postervortrags, zu berichten. Dies ersetzt ggf. den Abschlussbericht. Für die Präsentation der Ergebnisse durch die Stipendiaten bzw. Stipendiatinnen können einmalig Reisemittel bis zu 250,- Euro beantragt werden.
  • Publikationen unter Beteiligung des Stipendiaten bzw. der Stipendiatin müssen einen Hinweis auf die DGK als Förderer enthalten und der DGK mitgeteilt werden.
  • Die Auszahlung der beantragten Fördersumme erfolgt ausschließlich auf deutsche Konten.
  • Das CSP-Stipendium kann nur einmal pro Stipendiat:in vergeben werden.
  • Im Fall einer Absage können Auszüge der Gutachten auf Nachfrage eingesehen werden.

  • Umfang: 5 Din-A4 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand) ohne Anhänge
  • Inhalt: Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten (max. 1-2 Seiten), klare Arbeitshypothese gefolgt von der zu bearbeitenden Fragestellung und einem strukturiertem Arbeitsprogramm mit Zeitplan (max. 3 Seiten)
  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur
  • Anhang 2: Tabellarischer Budgetplan gemäß DFG-Richtlinien (max. 1 Seite)
  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), einschließlich Publikationsverzeichnis (nur Original- und ggf. Übersichtsarbeiten mit dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin als Autor:in; erwartet werden mind. 2-3 Originalarbeiten als Erst- oder Seniorautor:in in anerkannten internationalen Journalen mit Peer Review)
  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds, dieses kann identisch mit dem Unterzeichner bzw. der Unterzeichnerin von Anhang 5 bzw. 6 sein
  • Anhang 5: Befürwortung durch den Leiter bzw. die Leiterin der aufnehmenden Universitätseinrichtung
  • Anhang 6: Befürwortung durch den Leiter bzw. die Leiterin der freistellenden Universitätseinrichtung. Diese sollte auch eine Zusage über die Fortzahlung der 50% Assistenzarztstelle im Erfolgsfall sowie über die Höhe der dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin gegebenenfalls zur Verfügung gestellten, frei verfügbaren Mittel zur Bearbeitung seines Forschungsvorhabens enthalten.

Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“ und „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien, einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert, und einer Erklärung des Leiters bzw. der Leiterin der gastgebenden Einrichtung über eine Sachmittel-Komplementärfinanzierung (so dass dem Stipendiaten bzw. der Stipendiatin zusammen mit dem DGK Sachmittel Budget insgesamt 25.000,- Euro zur Verfügung stehen) mit Betreff „Bewerbung um ein CSP-Stipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.

Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.

Stipendiatinnen und Stipendiaten

 

2023 - Dr. Tobias Harm, Tübingen

2023 - Dr. Philipp Hegner, Regensburg

2021 - Dr. Felix Wiedmann, Heidelberg
2020 - Dr. Philipp Schlegel, Heidelberg
2019 - Dr. Julian Mustroph, Regensburg
2016 - Dr. Lorenz Lehmann, Heidelberg

Kontakt

Désirée Dross

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
- Herz- und Kreislaufforschung e. V.
German Cardiac Society
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf

 

Tel.: +49 (0) 211/ 600 692 23
E-Mail: preise-stipendien@dgk.org

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