Gefördert von
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Über das Stipendium
Die Fördersumme beträgt max. 50.000,- Euro für einen Förderzeitraum von 12 Monaten. Eingegangene Anträge für ein DGK-Stipendium werden nach Begutachtung durch unabhängige Gutachter:innen regelmäßig (Mai, September, Dezember) vom Vorstand bestätigt.
Die DGK möchte junge Nachwuchswissenschaftler:innen, die eine originelle und innovative Projektidee im Bereich der kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen/klinischen Forschung haben, mit dem Ziel fördern, einen Einstieg in kompetitive Forschungsbereiche zu ermöglichen und die für die Einreichung eines Projektantrags bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) oder einer vergleichbaren Forschungsförderungseinrichtung erforderlichen Vorarbeiten durchzuführen. In diesem Programm sollen ausdrücklich junge Nachwuchswissenschaftler:innen in den ersten vier Jahren nach der Promotion gefördert werden, die noch keine DFG- oder vergleichbare Förderung haben oder gehabt haben. Dies umfasst nicht Nachwuchsförderungen, die nur zur Finanzierung der eigenen Stelle in der frühen wissenschaftlichen Karriere dienen, wie etwa das Walter-Benjamin-Programm der DFG. Wichtigstes Kriterium stellt die Qualität und Originalität des Antrags dar.
Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben inklusive Erklärung zu „Antrag an anderer Stelle“, „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien und einer Erklärung, dass die gastgebende Institution keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert mit dem Betreff „Bewerbung um ein DGK-Forschungsstipendium“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen einzeln als PDF der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt.
Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen. Eine Doppelfinanzierung des Forschungsprojekts ist ausgeschlossen.
Die Dauer der Förderung beträgt ein Jahr ab Zugang der Stipendienmittel, sie ist unter besonderen Umständen auf Antrag um weitere sechs Monate kostenneutral verlängerbar.
Die Anträge auf Verlängerung sollen rechtzeitig (mind. 4 Monate) vor Ablauf des Förderzeitraums in der Geschäftsstelle eingehen. Der Antrag auf Verlängerung ist per E-Mail mit dem Betreff „Verlängerung DGK-Stipendium/ Name des/der Stipendiaten/Stipendiatin“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org).
Der Antrag auf Verlängerung soll folgende Punkte beinhalten:
Über die Verlängerung entscheidet der Vorstand. Bei Verlängerungsanträgen aufgrund von Elternzeit oder wegen Auswirkungen der Corona-Pandemie entscheidet der/die Vorsitzende der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.