HERZMEDIZIN: Welche Bedeutung hat die DGK-Zertifizierung für Ihre Patient:innen und Ihr Institut?
IFAT: Seit vielen Jahren erfüllt das Managementsystem des IFAT kontinuierlich die Qualitätsanforderungen nach DIN ISO 9001:2015. Die Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) als TMZ setzt diesen Standard voraus und stellt noch strengere Anforderungen an die Qualitätssicherung. Zudem führt das IFAT das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung „Telemonitoring bei Herzinsuffizienz“ (QS-V TmHi) durch.
Diese feste Verankerung von allgemeinen Prinzipien des Qualitätsmanagements sowie der technischen und fachbezogenen Kriterien ist in der täglichen Arbeit für alle Beteiligten von großer Bedeutung, um eine tatsächliche Verbesserung der Versorgung herzkranker Patient:innen bewirken zu können. Gleichzeitig geben verbindliche Standards und Abläufe den Mitarbeitenden zusätzliche Sicherheit in der Fernbetreuung unserer, teilweise schwer erkrankten Patient:innen.
Im Positionspapier der Fachgesellschaft sowie in der QS-V TmHi sind beispielsweise auch die technischen Voraussetzungen und der Datenschutz für die eingesetzten Produkte und Geräte, die eine tägliche, vollständige Datenübertragung, einen Datenabruf sowie eine automatisierte patientenindividuelle Analyse sowie Warnmeldungen ermöglichen müssen, definiert.
Für das Institut stellt es einen relevanten strukturellen Aufwand dar, sicherzustellen, dass die Anforderungen aller Zertifikate permanent erfüllt sind. Denn neben der Überwachung der Versorgungsqualität beinhaltet dies z. B. auch die Erstellung und die permanente Aktualisierung / Pflege der erforderlichen Dokumentation. In diesem Kontext ist es unserer Meinung nach wichtig, sowohl die Kriterien der Zertifizierungen im Blick zu haben als auch gleichzeitig praxisorientiert und mit Augenmaß zu handeln, damit die eigentliche Intention der Telemedizin, möglichst effizient zu einer Verbesserung der Patientenversorgung im ambulanten Setting beizutragen, nicht aus dem Blickfeld gerät.
HERZMEDIZIN: Wo liegen die Unterschiede zwischen DGK-Zertifizierung und Qualitätssicherungsvereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband („QS-V TmHi“)?
IFAT: Die DGK-Zertifizierung für Telemedizinzentren basiert im Wesentlichen auf dem Positionspapier der AG 33 (Telemonitoring) zur Sicherstellung einheitlicher, den gesetzlichen und normativen Anforderungen entsprechenden Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitätsstandards eines TMZ anhand von vorab definierten, überprüfbaren Qualitätskriterien. Hierbei handelt es sich um Prinzipien und Kriterien, welche dem TMZ als Grundlage für sämtliche kardiologischen telemedizinischen Betreuungsangebote dienen, um deutschlandweit einen möglichst hohen, einheitlichen Qualitätsstandard des Telemonitorings zu etablieren. Ein zertifiziertes Managementsystem nach ISO 9001:2015 wird hier vorausgesetzt.
Die QS-V TmHi bildet hingegen die Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz ab, welches für eine bestimmte Subgruppe von Herzinsuffizienzpatient:innen seit Beginn des Jahres 2022 in die Regelversorgung übergegangen ist. Herzinsuffizienzpatient:innen mit externen oder implantierten Devices, welche kumulativ die in der Qualitätssicherungsvereinbarung angeführten Einschlusskriterien erfüllen, werden seitdem nach entsprechenden Vorgaben der QS-V TmHi telemedizinisch betreut. Die Erfüllung der QS-V TmHi ist Voraussetzung, um Leistungen als TMZ bei Herzinsuffizienz durchführen und abrechnen zu können.