Um die Umsetzung zu ermöglichen, sollen alle ca. 2.100 allgemeinbildenden Schulen des Bundeslandes mit einer Sekundarstufe I über Rettungspuppen und geschultes Lehrpersonal verfügen – die Schulungen für die Lehrerinnen und Lehrer beginnen im September. Ziel ist die Vermittlung des Konzepts „Prüfen, Rufen, Drücken“, das zur Vermittlung von Wiederbelebungskompetenz entwickelt wurde.
Eine Auswertung des Modellprojektes „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ 2020 hatte bereits ergeben, dass schon Kinder im Alter von 10–12 Jahren eine effektive Thoraxkompression durchführen können. Die Schülerinnen und Schüler sollen das Gelernte im Familienalltag teilen und werden damit ein wichtiger Faktor zur Wissensverbreitung, wie bei einem Herzstillstand zu reagieren ist.
NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erläutert die Notwendigkeit dieser Maßnahme: „Ob im Straßenverkehr, am Arbeitsplatz oder in den eigenen vier Wänden: Jeder kann zum Lebensretter werden. Wie es richtig geht, muss man lernen – und zwar schon in der Schule. Mit dem verpflichtenden Wiederbelebungsunterricht ab dem Schuljahr 2026/27 vermitteln wir Schülerinnen und Schülern das notwendige Wissen, um im medizinischen Notfall richtig zu handeln und Leben zu retten. Solche Kompetenzen weiterzugeben, ist Teil unseres Bildungs- und Erziehungsauftrags.“