Mobilfunkgeräte: Eine häufige Frage gilt den Mobilfunkgeräten, die heute praktisch jeder am Körper trägt. „Früher haben wir geraten, das Gerät nicht direkt über dem Schrittmacher zu tragen“, so Israel. Heute spiele das keine Rolle mehr, ebenso wenig wie die dauerhafte Nähe zu Laptops oder Computern.
Metalldetektoren, Diebstahlsicherungen: Auch bezüglich Diebstahlsicherungen in Kaufhäusern oder Metalldetektoren an Flughäfen kann Entwarnung gegeben werden: Hier können Patienten mit Schrittmachern problemlos durchgehen.
Elektroautos: Das Fahren in Elektroautos oder in Straßenbahnen oder Zügen mit starken Elektromotoren ist gefahrlos möglich, in Untersuchungen sind keine Interaktionen beschrieben. Gleiches gilt für die Nähe zu Starkstrom-Leitungen oder –Einrichtungen.
Kernspin-Untersuchungen: Wichtige MRT-Untersuchungen müssen Träger von Schrittmachern oder ICD-Implantaten nicht vorenthalten werden, sagte Israel. Schon vor fünf Jahren kam es im Rahmen von zwei Studien bei 5.000 MRT-Untersuchungen zu keinen Zwischenfällen gekommen. Dabei wurden Devices untersucht, die ausdrücklich nicht für MRT-Untersuchungen zugelassen wurden. Nicht untersucht werden sollten im MRT Patientinnen und Patienten, denen der Schrittmacher erst kürzlich implantiert wurde und solche, die Metallteile in sich tragen, z.B. ältere Schrittmacherkabel.
Strahlentherapie: Auch vor notwendigen Strahlentherapien ist heute in aller Regel kein Schrittmacher-Ausbau mehr notwendig. Den Strahlentherapeuten gelingt es fast immer, die Strahlung um den Schrittmacher herum zu planen. Wichtig sei allerdings eine Funktionskontrolle des Schrittmachers nach Ende der Strahlentherapie, so Israel.