Die Angst vor Strahlung steht berechtigterweise im Zentrum der Diskussion. Interventionelle Eingriffe unter Fluoroskopie setzen Ärztinnen einer gewissen Strahlenexposition aus. Für schwangere Kolleginnen kommt hinzu, dass die Sorge nicht nur ihrer eigenen Gesundheit gilt, sondern in besonderem Maße dem Schutz des ungeborenen Lebens. Dieses Verantwortungsgefühl verstärkt die Unsicherheit und führt häufig dazu, dass Ärztinnen ihre Tätigkeit im Katheterlabor unter diesem emotionalen Druck in Frage stellen – oftmals unabhängig von den tatsächlichen Expositionswerten.
Studien zeigen jedoch, dass mit adäquatem und konsequentem Strahlenschutz die für Schwangere geltenden Grenzwerte eingehalten werden können. So belegt eine Übersichtsarbeit, dass Schwangerschaft im Katheterlabor bei konsequenter Anwendung von Bleischürzen, Bauch‑Dosimetern, optimierter Positionierung und reduzierten Fluoroskopiezeiten sicher möglich ist.1 Ergänzend zeigen aktuelle Messdaten an invasiv tätigen Kardiologinnen und Kardiologen, dass die Abdomen‑Exposition unter 0,5‑mm‑Pb‑Schutz im Median bei 0,22 mGy über 40 Wochen liegt (95. Perzentil 0,8 mGy) – Werte, die deutlich unterhalb internationaler Grenzwerte liegen.2
Internationale Konsensuspapiere empfehlen, die fetale Dosis während der gesamten Schwangerschaft zu begrenzen (EU meist 1 mSv pro Schwangerschaft; USA 5 mSv) und betonen, dass unter Standard‑Strahlenschutzmaßnahmen das Risiko für das Ungeborene als sehr gering einzustufen ist.3 Für Deutschland gilt zusätzlich: Ab Bekanntgabe der Schwangerschaft darf die Dosis des ungeborenen Kindes bis zur Geburt 1 mSv nicht überschreiten; für Frauen im gebärfähigen Alter beträgt der zulässige Organ‑Dosisgrenzwert für die Gebärmutter 2 mSv pro Monat. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine mutterschutzrechtliche Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und organisatorische Maßnahmen (z. B. Dosimeter auf Uterushöhe, Arbeitsorganisation, Abschirmung) zu dokumentieren.6,7,8
Im Mutterschutzgesetz ist zudem klar geregelt, dass eine schwangere Frau unter Einhaltung konsequenter Strahlenschutzmaßnahmen weiterarbeiten darf. Weniger eindeutig definiert ist hingegen der Umgang mit anderen Risiken wie Stichverletzungen und potenziellen Infektionen. Da Patientinnen und Patienten im Herzkatheterlabor – etwa im Rahmen einer Koronarangiographie – in der Regel nicht serologisch voruntersucht sind, besteht hier ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor, der in der Praxis stärker berücksichtigt werden sollte. Entscheidend erscheint daher im Gesamtkontext kein generelles Arbeitsverbot, sondern die konsequente Umsetzung und Überwachung etablierter Strahlenschutzmaßnahmen und ein Konzept, um das Infektionsrisiko für die schwangeren Frauen zu eliminieren.