Ein „Feintuning“ haben die Leitlinienautoren auch bei der Definition der akuten Herzinsuffizienz vorgenommen. In früheren Leitlinien wurde diese durch ein schnelles Einsetzen von Herzinsuffizienz-Symptomen, die eine dringliche Behandlung und Klinikeinweisung erfordern, beschrieben. Geändert hat sich jetzt, dass man nicht nur bei schnell eintretenden („rapid“), sondern auch bei graduell einsetzenden Beschwerden („gradual onset“) von einer akuten Herzinsuffizienz spricht, wenn die Symptome so schwer sind, dass sie eine ungeplante Klinikeinweisung oder einen Besuch in der Notaufnahme zur Folge haben. Als Konsequenz benötigen die betroffenen Patienten definitionsgemäß entweder eine neu begonnene Behandlung oder eine Therapieintensivierung, inklusiver i.v.-Therapien oder Prozeduren.
Wie Leitlinienautor Prof. Ovidiu Chioncel beim Kongress ausführte, wird die akute Herzinsuffizienz darüber hinaus anhand ihrer klinischen Präsentation weiter klassifiziert, in:
- akut dekompensierte Herzinsuffizienz,
- akutes Lungenödem,
- isoliertes rechtsventrikuläres Versagen und
- kardiogener Schock.
Wobei es zwischen diesen Typen einige Überlappungen gebe, bemerkte Chioncel. Trotzdem hält der Kardiologe diese Subklassifizierung für sinnvoll, weil sie die frühe Entscheidungsfindung bzgl. der Triage und Erstbehandlung erleichtere. Entsprechend schlägt die Leitlinie für jede der vier Profile einen eigenen Therapiealgorithmus vor.
Generell geändert hat sich die Evidenzklasse für den Einsatz von Vasodilatatoren, die von IIa B auf IIb B abgewertet wurden. Grund dafür seien die beiden Studien GALACTIC und ELISABETH, in denen eine anhaltende Vasodilation keinen Nutzen gezeigt habe, erläuterte Chioncel. Epinephrin ist aus der Liste der Vasopressoren gänzlich verschwunden, da es in einer Studie darunter vermehrt zu refraktären Schocks gekommen ist. Von dem routinemäßigen Einsatz von Opiaten wird in der neuen Leitlinie ab sofort abgeraten (III C).
Eine minimale Anpassung hat es auch bei Definition des kardiogenen Shocks gegeben. Das Kriterium, dass ein niedriger Blutdruck vorliegen müsse, sei nun nicht mehr Teil der Definition, erläuterte Chioncel. Da man davon ausgehe, dass der Zustand einer Hypoperfusion auch bei erhaltenem Blutdruck möglich sei.
Die gesamte Leitlinie können Sie unter diesem Link abrufen.