Die Katheterablation hat in den neuen Leitlinien erneut eine Aufwertung erfahren. Bei Patienten mit paroxysmalem oder persistierendem Vorhofflimmern wird die Methode zur Rhythmuskontrolle nach erfolglosem medikamentösem Therapieversuch oder bei Unverträglichkeit von Klasse-I/III-Antiarrhythmika nun mit einer Klasse-IA-Empfehlung (zuvor IIa) bedacht.
Neu ist auch die Empfehlung, dass die Katheterablation als First-Line-Therapie zur Symptomverbesserung bei ausgewählten Patienten mit symptomatischem paroxysmalem Vorhofflimmern in Betracht gezogen werden sollte (IIa-Empfehlung).
Auch bei Patienten mit Vorhofflimmern und linksventrikulärer Dysfunktion bzw. Herzinsuffizienz hat die interventionelle Methode nun den Status einer First-Line-Therapie. Hier wird sie etwa bei Patienten mit linksventrikulärer Dysfunktion und hoher Wahrscheinlichkeit für eine Tachykardie-induzierte Kardiomyopathie empfohlen (Klasse-I-Empfehlung).
Bei ausgewählten Patienten mit Herzinsuffizienz und erniedrigter Auswurffraktion (HFrEF) sollte die Ablation zur Reduktion von Mortalität und Klinikaufenthalten wegen Herzinsuffizienz in Betracht gezogen werden (IIa-Empfehlung). In dieser Empfehlung spiegeln sich die Ergebnisse neuerer Studien wie CASTLE-AF und AATAC wider.