Mit Beschluss vom 18.01.2024 hat der G-BA die Aufnahme der Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einstimmig beschlossen. DGK-Präsident Prof. Holger Thiele äußert sich im Video-Interview zur möglichen Rolle der Kardiologie und zu potenziellen Fallstricken bei der kardialen CT. Der Beschlusstext war zum Zeitpunkt des Interviews (8:00, 19.01.2024) noch nicht veröffentlicht und ist unten verlinkt.