kardio-ct-32zu9-1920x540a

DGK-Präsident zur Aufnahme der Kardio-CT in den Leistungskatalog

Mit Beschluss vom 18.01.2024 hat der G-BA die Aufnahme der Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) einstimmig beschlossen. DGK-Präsident Prof. Holger Thiele äußert sich im Video-Interview zur möglichen Rolle der Kardiologie und zu potenziellen Fallstricken bei der kardialen CT. Der Beschlusstext war zum Zeitpunkt des Interviews (8:00, 19.01.2024) noch nicht veröffentlicht und ist unten verlinkt.

Von:

Romy Martínez

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

19.01.2024

 

Bildquelle (Bild oben): Roman Zaiets / Shutterstock.com

Videointerview: G-BA-Beschluss zur kardialen CT

mit Prof. Holger Thiele, DGK-Präsident

Weiterführende Links

Das könnte Sie auch interessieren

Analyse und Diskussion der aktuellen Situation, um Klarheit für die kassenärztlich tätigen Praxen/MVZs bei der Überweisung zur CCTA von Patienten mit GKV zu schaffen.

Die CT-Koronarangiographie ist neben der invasiven Herzkatheteruntersuchung die derzeit einzige klinisch etablierte Möglichkeit zur direkten Bildgebung der Koronararterien.

Testen Sie mit einem neuen anschaulichen Case aus der kardialen Bildgebung Ihre Diagnosefähigkeiten und frischen Sie Ihr Praxiswissen auf.