DGK-Medical-Scientist-Programm

Gefördert von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V.

 

DGK-Medical-Scientist-Programm

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. fördert Medical Scientists – d.h. in der grundlagenwissenschaftlichen und translationalen Herz-Kreislaufforschung tätige Wissenschaftler:innen, die nicht in der Patientenversorgung tätig sind –  durch Vergabe einer personengebundenen Förderung, die dem Aufbau eines eigenen Forschungsprofils und der Netzwerkbildung dient. (Für klinisch tätige Wissenschaftler:innen steht das DGK-Clinician-Scientist-Programm zur Verfügung.)

Gefördert von

DGK

 

Bewerbungsfrist: 31. März eines jeden Jahres

 

Ein Ziel des Förderprogrammes ist es, das Berufsbild des Medical Scientist sichtbarer zu machen und zu stärken (weiterführende Informationen finden Sie hier und hier). Die DGK möchte damit Senior Medical Scientists ermutigen, sich mit einem originellen und innovativen, kardiovaskulären Grundlagen- bzw. translationalen Forschungsvorhaben wissenschaftlich weiterzuentwickeln und somit einen Grundstein zu selbstständiger Forschung und Berufbarkeit zu legen.

 

Die Fördersumme beträgt maximal 100.000,- Euro, die über einen Zeitraum von 2 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Es wird eine MSP-Förderung pro Jahr vergeben.

  • Antragsberechtigt sind promovierte Medical Scientists (alle MINT-Wissenschaften), die an einer akademischen Einrichtung innerhalb Deutschlands angestellt sind und noch nicht die Lehrbefähigung (Habilitation, venia legendi) erlangt haben.
  • Entscheidendes Kriterium ist neben der Erfüllung der formalen Voraussetzungen die wissenschaftliche Qualität und Originalität des wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes/ Forschungsprogrammes der Kandidat:innen. Dieses sollte über das beantragte Forschungsvorhaben hinausgehen und eine klare Perspektive aufweisen, um eine Habilitation von Bewerber:innen zu unterstützen. Hierbei muss auch erkennbar sein, dass das übergeordnete Forschungsvorhaben durch Förderung im DGK-MSP-Programm eine klare Aussicht auf Erfolg in kompetitiven Exzellenzprogrammen für wissenschaftlichen Nachwuchs hat (z.B. Heisenbergprofessur, EKFS Forschungsprofessur).
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung werden Erst- und/ oder Letztautorenschaften qualitativ hochwertiger Publikationen in angesehenen Peer-Reviewed Fachjournalen erwartet. Dabei muss ein originärer und eigenständiger Beitrag zu einem relevanten Thema der Herz- und Kreislaufforschung erkennbar sein. Somit geht der Anspruch an Bewerber:innen im DGK-MSP-Programm deutlich über den eines DGK-Forschungsstipendiums hinaus.
  • Die persönliche Bewerbung muss durch ein Mitglied der DGK und die Direktion der gastgebenden Klinik/ Institution unterstützt werden.

  • Die DGK stellt die Mittel personenbezogen über die gastgebende Einrichtung zur Verfügung.
  • Die Mittel können von den Geförderten flexibel genutzt werden, z.B. für die eigene Stelle, für unterstützendes Personal (z.B. TA, Tierarzt, Study Nurse), oder für Kleingeräte und Verbrauchsmittel, die der Erreichung des MSP-Ziels nach Ansicht der Geförderten am meisten dienlich sind. Eine kostenneutrale Verlängerung um maximal ein weiteres Jahr ist auf Antrag und nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Overhead-Kosten können durch das MSP nicht gedeckt werden.
  • Eine Bewerbung ist zum 31. März eines jeden Jahres möglich. Eingegangene Anträge werden den Mitgliedern der Kommission für Experimentelle Kardiovaskuläre Medizin (KEK) zur Begutachtung vorgelegt.
  • Die Bewerber:innen der vier am höchsten bewerteten Projekte werden – nach Bestätigung durch den DGK Vorstand – eingeladen, ihr Projekt im Rahmen eines Symposiums auf den DGK Herztagen vorzustellen. Dieser Vortrag wird zur endgültigen Auswahl der Preisträger:in herangezogen und die Auswahl bei den Herztagen verkündet. KEK- und Vorstandsmitglieder sind von der Antragstellung ausgeschlossen; Mitarbeiter:innen von KEK- und Vorstandsmitgliedern sind antragsberechtigt.
  • Die MSP-Förderung muss innerhalb von drei Monaten nach der Bewilligung angetreten werden. In begründeten Fällen ist eine abweichende Regelung separat zu treffen.
  • Der bewilligte Betrag wird ganzheitlich, vorab, und zur Nutzung durch die Geförderten von der DGK auf ein extra einzurichtendes Konto/ Kostenstelle bei der Universitätseinrichtung überwiesen, bei der er/sie tätig ist. Für die Bewirtschaftung der Mittel ist die Drittmittelabteilung der gastgebenden Universitätseinrichtung zuständig, dabei orientiert diese sich an dem von der Bewerber:in vorgelegten Budgetplan. Innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Forschungsvorhabens legt die Drittmittelabteilung der Universitätseinrichtung unaufgefordert der DGK einen Verwendungsmittelnachweis gemäß DFG-Richtlinien vor. Die Drittmittelstelle der Universitätseinrichtung muss diesem Vorgehen vorher zustimmen.
  • Bei nicht zweckgebundener Verwendung der Fördermittel behält sich die DGK das Recht vor, diese gegebenenfalls nachträglich von der Mittelempfänger:in zurückzufordern.
  • Eine zeitgleiche Antragstellung mit vergleichbaren Inhalten bei unterschiedlichen Förderern ist nicht zulässig. Jedoch kann eine Ko-Finanzierung für ein bereits anderweitig beantragtes oder gefördertes Projekt beantragt werden, um Gestaltungsspielraum bei der persönlichen Entwicklung zu ermöglichen, soweit die beantragte Leistung nicht von bereits geförderten Projekten abgedeckt ist. Dies muss klar beschrieben werden. Ein Beispiel wäre eine beantragte DFG Sachbeihilfe, bei der das eigene Gehalt nur anteilig oder gar nicht beantragt wurde.
  • Die Institution, bei der die Geförderten tätig sind, beteiligt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten so, dass den Bewerber:innen mindestens weitere 50.000,- Euro (über 2 Jahre) für das Forschungsprojekt zur Verfügung stehen. Dies kann in Form von Sachmitteln, Personalmitteln (z.B. anteilige TA-Stelle) oder Publikationskosten geschehen. Die Beihilfen der gastgebenden Institution zum Forschungsprojekt werden im Finanzierungskonzept dargestellt, welches gemeinsam von dem/ der Bewerber:in und der Instituts-/Klinikleitung zu unterzeichnen ist.
  • Darüber hinaus muss nach Ende der Förderung ein inhaltlicher Abschlussbericht angefertigt werden.
  • Mit der Annahme der Förderung verpflichten sich die Geförderten, nach Ablauf des Projekts im Rahmen eines kurzen Artikels in den CardioNews zu berichten.
  • Publikationen unter Beteiligung der Geförderten müssen einen Hinweis auf die DGK als Förderer enthalten und der DGK mitgeteilt werden.
  • Die MSP-Förderung kann nur einmal pro Person vergeben werden. Ein:e Bewerber:in darf sich maximal zwei Mal auf das MSP bewerben.

  • Format 5 Din-A4 Seiten mit 2 cm Rand an allen Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand
  • Mit dem Antrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • Ein Anschreiben (maximal 2 Seiten), welches folgende Komponenten enthält:
      • ein persönliches Qualifizierungskonzept, das den Grad der bestehenden wissenschaftlichen Selbständigkeit und die Beschreibung der Progression zur Erlangung der Berufbarkeit, inklusive der hierfür geplanten Qualifizierungs­maßnahmen enthält. Es soll auch ersichtlich sein, wie die durch das DGK-MSP finanzierten akademischen Freiräume für die Erlangung der Berufbarkeit genutzt werden sollen (z.B. Drittmitteleinwerbungen, Arbeitsaufenthalte, Schulungen, Netzwerkaktivitäten, etc.).
      • Erklärungen zu an anderer Stelle gestellten Anträgen und zur Einhaltung der „Regeln guter wissenschaftlicher Praxis“ gemäß DFG-Richtlinien
  • Wissenschaftliche Projektbeschreibung (maximal 5 Seiten): Wissenschaftlicher Hintergrund und eigene Vorarbeiten, klare Arbeitshypothese, gefolgt von der zu bearbeitenden Fragestellung, und einem strukturierten Arbeitsprogramm und Zeitplan
  • Anhang 1: Verzeichnis der in der Projektbeschreibung zitierten Literatur mit Links zu online Versionen
  • Anhang 2: Finanzkonzept, das eine Übersicht der beantragten Mittel und deren Verwendung (gemäß DFG-Richtlinien; max. 1 Seite), sowie eine Erklärung der gastgebenden Institution enthält, dass sie keine „Overhead-Finanzierung“ einfordert. Das Finanzkonzept muss auch eine Zusage der gastgebenden Institution über die Höhe und Art (ca. 50.000,- Euro; freie Mittel oder „in kind“) der Bewerber:in zur Verfügung gestellten Mittel zur Bearbeitung seines bzw. ihres Forschungsvorhabens enthalten (siehe „Richtlinien“). Das Finanzkonzept muss durch Bewerber:in und Klinik-/Institutsleitung unterzeichnet sein.
  • Anhang 3: Kurzer Lebenslauf gemäß DFG-Richtlinien (max. 2 Seiten), inkl. ORCID und Publikationsverzeichnis mit den 10 besten Arbeiten in führenden Peer-Review-Journalen (inkl. Angabe aller Autoren, und mit Links zu online Versionen; zur Publikation akzeptierte Arbeiten können gelistet werden) und sonstigen Leistungen (z.B. Patente). Für die einzelnen Publikationen/Leistungen soll jeweils kurz der eigene Anteil beschrieben und die Relevanz der Arbeit begründet werden.
  • Anhang 4: Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds.
  • Anhang 5: Befürwortung durch den Leiter bzw. die Leiterin der gastgebenden Forschungseinrichtung. Diese kann identisch mit der „Befürwortende Stellungnahme eines DGK-Mitglieds“ (Anhang 4) sein. In der Stellungnahme ist ausdrücklich auch das im Anschreiben dargelegte Qualifizierungskonzept der Bewerber:in zu bestätigen

 

Der Antrag ist per E-Mail mit Anschreiben mit Betreff „Bewerbung um eine MSP-Förderung“ an die Geschäftsstelle der DGK zu senden (preise-stipendien@dgk.org). Die Unterlagen sollen in einer strukturierten (mit verlinktem Inhaltsverzeichnis) pdf-Datei zusammengefasst der E-Mail angehängt sein. Der Eingang der Bewerbung wird per E-Mail bestätigt. Unvollständige oder unsortierte Unterlagen werden nicht als Bewerbung zugelassen.

Stipendiatinnen und Stipendiaten

 

 

Kontakt

Désirée Dross

Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
- Herz- und Kreislaufforschung e. V.
German Cardiac Society
Grafenberger Allee 100
40237 Düsseldorf

 

Tel.: +49 (0) 211/ 600 692 23
E-Mail: preise-stipendien@dgk.org

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