Einführung der Kardio-CT in die vertragsärztliche Versorgung: Herausforderungen und Perspektiven

Am 18. Januar 2024 beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Kardio-CT zur Abklärung bzw. Diagnostik einer koronaren Herzerkrankung in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen. Dieser Beschluss trat am 27. April 2024 in Kraft und markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der kardiologischen Diagnostik in Deutschland.

Von:

Melissa Wilke und Marie Zečević

HERZMEDIZIN-Redaktion

 

17.04.2025

Nach Inkrafttreten des Beschlusses beriet der Bewertungsausschuss – bestehend aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-SV) – die Gebührenordnungspositionen für den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM), während parallel die Qualitätssicherungsvereinbarung für Strahlendiagnostik und -therapie angepasst wird. Im Dezember 2024 einigte sich der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) dann auf eine Vergütungshöhe.

 

Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung

 

Die im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) festgelegte Vergütung von 160 € pro Leistungseinheit, einschließlich der Befundung, ist formal ein wichtiger Schritt zur Etablierung dieser innovativen diagnostischen Methode in der Regelversorgung. Allerdings ist die Vergütung recht niedrig gewählt, und es muss sich zeigen, ob bei dieser eher nicht kostendeckenden Vergütung, die Methode wirklich regelhaft angeboten werden kann. Erheblich ist, dass diese Leistung sowohl von kardiologischen als auch radiologischen Fachärztinnen und Fachärzten eigenständig erbracht werden kann. Eine zwingende Kooperation mit einer anderen Fachgruppe oder die Einbindung einer externen Ärztin oder eines Arztes ist für die Durchführung und Befunderstellung nicht notwendig, sofern die Qualitätsvorgaben des G-BA erfüllt werden.

 

Objektive Indikationsstellung zur Vermeidung von Interessenskonflikten

 

Für die Durchführung einer Kardio-CT ist die Überweisung durch eine andere Ärztin oder einen anderen Arzt, z.B. durch Hausärztinnen und Hausärzte oder Kardiologinnen oder Kardiologen, erforderlich mit der Angabe der Vortestwahrscheinlichkeit für eine koronare Herzerkrankung. Ein entscheidender Punkt ist jedoch, dass Ärztinnen und Ärzte nicht selbst die Indikation stellen dürfen, um anschließend die Leistung zu erbringen – auch dann nicht, wenn sie über ein eigenes CT-Gerät verfügen. Dies soll Interessenkonflikte vermeiden und die objektive Indikationsstellung sicherstellen.

 

Weitere Anpassungen notwendig

 

Insgesamt zeigt sich, dass die Einführung der Kardio-CT in die vertragsärztliche Versorgung ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der kardiologischen Diagnostik darstellt. Damit dieses hochmoderne Verfahren langfristig erfolgreich in der klinischen Praxis eingesetzt werden kann, bedarf es jedoch einer sorgfältigen Anpassung der Vergütung und einer präzisen Steuerung der Indikationsstellung. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Kardio-CT als wertvolles diagnostisches Instrument der Zukunft weiter genutzt wird, ohne dass es zu wirtschaftlichen oder qualitativen Einbußen kommt. Perspektivisch wird sich die DGK hier weiter einbringen.

 

Neues DGK-CCTA-Stipendium ermöglicht strukturierte Ausbildung

 

Ein erster Schritt ist die Einführung eines neuen Stipendiums, um die strukturierte Ausbildung im Bereich der koronaren CT-Angiographie (CCTA) zu ermöglichen. Das Ziel des 12-monatigen Stipendiums ist mindestens der Erwerb einer Level 2 Qualifikation (Zusatzqualifikation K-CT der DGK Level 2 oder 3, SCCT Level 2 oder 3, EACVI der ESC Level 2 oder 3) im Bereich der CCTA als auch der Fachkunde Strahlenschutz CT. Die Fördersumme beträgt maximal 40.000 € für einen Förderzeitraum von 12 Monaten.

 

Eine Bewerbung ist zum 31. Mai und 30. September eines jeden Jahres möglich.


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