Nachdem der Berufungsvorschlag die Gremien durchlaufen hat und keine Einwände bestehen, erteilt die Hochschulleitung den Ruf an die erstplatzierte Kandidatin bzw. den erstplatzierten Kandidaten. Nach der Ruferteilung beginnen die Berufungsverhandlungen, wenn die Kandidatin oder der Kandidat die grundsätzliche Bereitschaft zur Rufannahme erklärt. Im Rahmen der Berufungsverhandlungen können dann Aspekte wie räumliche Unterbringung, Ausstattung und Mittel besprochen werden. Zu diesem Zeitpunkt findet häufig auch eine Begehung der Heimatuniversität statt. Neben der Ausstattung der Professur (personelle Ausstattung, Sachmittel, räumliche Unterbringung) sind auch finanzielle Aspekte wie persönliche Bezüge der Professur oder Budget für Investitionen und Forschungsprojekte Gegenstand der Berufungsverhandlungen. Der DHV bietet eine kostenlose Beratung zu Verhandlungsstrategien und taktischen Empfehlungen für die Berufungsverhandlungen. Neben der kostenlosen Rechtsberatung bietet der DHV auch Online-Seminare und individuelle Coachings an, um die Kandidat:innen bestmöglich auf Berufungsverhandlungen vorzubereiten und die Chancen auf erfolgreiche Verhandlungen zu steigern.
Der Weg zur Professur ist ein komplexer und oft langwieriger Prozess, der gute Vorbereitung und Durchhaltevermögen erfordert. Eine befreundete Kollegin und Wegbegleiterin hat mir einmal gesagt: „Accept the game is rigged. Understand the game. Play the game.“ So zynisch dieser Ratschlag auch klingen mag, er enthält einen Kern Wahrheit: Das Berufungsverfahren folgt oft undurchsichtigen Regeln und ungeschriebenen Gesetzen. Indem man diese Regeln akzeptiert und versteht, kann man die Chancen auf eine erfolgreiche Berufung deutlich erhöhen. Und am Ende des Tages braucht man vielleicht auch ein bisschen Glück!